"Nicht gehetzter" Hund
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T lässt ihre Schnauzer-Hündin im Wald frei laufen und jagen. Als sie dabei ist, ein Kaninchen in seinem Bau zu stellen, kommt Spaziergänger O vorbei. Die Hündin springt den O unvermittelt an und beißt eine tiefe Wunde in seinen Arm.
Einordnung des Falls
"Nicht gehetzter" Hund
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat an O eine Körperverletzung mittels eines "anderen gefährlichen Werkzeugs" (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB) begangen.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das trifft nicht zu!
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L. H.
16.1.2021, 11:22:30
Soweit ich weiß, hat T bezüglich ihres Hundes ja eine Überwachergarantenstellung inne; sie müsste also dafür Sorgen, dass dieser Gegenstand keinen Schaden anrichtet. Wäre hier nicht eine Garantenpflichtverletzung und/oder ein dolus eventualis bezüglich einer Körperverletzung an jeglichen Spaziergängern im Wald zu erkennen? Oder lässt der Sachverhalt nicht genau erkennen, ob hier Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt ..?

Marilena
18.1.2021, 17:02:13
Danke für den Hinweis! Das sind gute Überlegungen. Wenn der Hund vorher noch nie einen Menschen angefallen hat, würde ich jedoch die objektive Vorhersehbarkeit des Erfolges (objektive Zurechnung) bei der fahrlässigen Körperverletzung verneinen. Und für einen Eventualvorsatz gibt der Sachverhalt mMn auch nichts her.