Schweizer Offiziersmesser

22. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T und O streiten sich. Um es O mal so richtig zu zeigen, fügt ihm T mit einem kleinen Schweizer Taschenmesser der Marke Victorinox einige Stichverletzungen in die Magengegend zu.

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Einordnung des Falls

Schweizer Offiziersmesser

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Indem T den O mit dem Taschenmesser verletzt hat, hat er die Körperverletzung "mittels einer Waffe" (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 StGB) begangen.

Nein!

Die Waffe ist ein Unterfall des gefährlichen Werkzeugs. Darunter fallen die sog. Waffen im technischen Sinn, d.h. solche Werkzeuge, die schon ihrer Konstruktion nach (abstrakt-generell) dazu bestimmt sind, auf mechanische oder chemische Weise erhebliche Verletzungen hervorzurufen (wie z.B. Schusswaffen, Gaspistolen, Schlagringe). Keine Waffen sind mangels anfänglicher Verletzungswidmung (die Wirkweise ist egal) Taschenmesser (vgl. § 37 Abs. 1 S. 2 WaffG). Das von T eingesetzte Schweizer Offiziersmesser ist keine Waffe.
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2. Indem T den O mit dem Taschenmesser verletzt hat, hat er die Körperverletzung "mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs" (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB) begangen.

Genau, so ist das!

Werkzeug ist jeder bewegliche Gegenstand, mittels dessen durch Einwirkung auf den Körper eine Verletzung zugefügt werden kann. Gefährlich ist ein Werkzeug, das nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (potentielle Gefährlichkeit). Bei dem von T verwendeten Taschenmesser, mit dem er mehrmals in Os Magengegend gestochen hat, ist dies zu bejahen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Der BGBoss

Der BGBoss

29.10.2020, 17:30:03

Der BGBoss

Der BGBoss

29.10.2020, 17:30:44

Hier wäre eine Skizze des Messers super, um eine klare Entscheidung ohne Google treffen zu können. LG

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

29.10.2020, 19:32:58

Hallo BGBoss, ist auf unserer Liste für die Illustration, habe zur Verdeutlichung aber im Text jetzt den Hinweis "klein" für das Schweizer Messer hinzugefügt. Denke damit sollte es bis zum Hinzufügen der Illustration auch so gehen ;)

Der BGBoss

Der BGBoss

29.10.2020, 19:57:53

Super, das ist sehr hilfreich! LG

MI

Milou

4.1.2022, 01:04:34

Gibt es denn Messer die als Waffe gelten könnten ? (zB Fleischermesser oder so)

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

5.1.2022, 09:36:18

Hallo Milou, bei der Frage, ob ein Messer als Waffe oder als gefährliches Werkzeug einzustufen ist, kannst Du Dich an dem Zweck des Messers orientieren. Ein Fleischermesser dient in erster Linie dem Schneiden von Fleisch und nicht der Verletzung von Menschen. Somit ist es "nur" ein gefährliches Messer. Dagegen werden Spring-/Fall-/Faust- und Butterflymesser als Waffen im technischen Sinn eingeordnet (vgl. Anlage 1 zum WaffG, Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

AME

Amelie7

4.11.2024, 17:43:15

Ich bin der Meinung, dass es hier noch bezüglich der Länge der Klinge einen Streit gab und dass man die Eigenschaft als gefährliches Werkzeug erst ab ca. 6 cm annimmt..? Wenn ja, wäre es super das auch noch in den Sachverhalt aufzunehmen.


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