Schweizer Offiziersmesser
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T und O streiten sich. Um es O mal so richtig zu zeigen, fügt ihm T mit einem kleinen Schweizer Taschenmesser der Marke Victorinox einige Stichverletzungen in die Magengegend zu.
Einordnung des Falls
Schweizer Offiziersmesser
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T den O mit dem Taschenmesser verletzt hat, hat er die Körperverletzung "mittels einer Waffe" (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 StGB) begangen.
Nein!
2. Indem T den O mit dem Taschenmesser verletzt hat, hat er die Körperverletzung "mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs" (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB) begangen.
Genau, so ist das!