Schweizer Offiziersmesser
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T und O streiten sich. Um es O mal so richtig zu zeigen, fügt ihm T mit einem kleinen Schweizer Taschenmesser der Marke Victorinox einige Stichverletzungen in die Magengegend zu.
Einordnung des Falls
Schweizer Offiziersmesser
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T den O mit dem Taschenmesser verletzt hat, hat er die Körperverletzung "mittels einer Waffe" (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 StGB) begangen.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein!
2. Indem T den O mit dem Taschenmesser verletzt hat, hat er die Körperverletzung "mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs" (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB) begangen.
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Genau, so ist das!
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Der BGBoss
29.10.2020, 17:30:03

Der BGBoss
29.10.2020, 17:30:44
Hier wäre eine Skizze des Messers super, um eine klare Entscheidung ohne Google treffen zu können. LG

Eigentum verpflichtet 🏔️
29.10.2020, 19:32:58
Hallo BGBoss, ist auf unserer Liste für die Illustration, habe zur Verdeutlichung aber im Text jetzt den Hinweis "klein" für das Schweizer Messer hinzugefügt. Denke damit sollte es bis zum Hinzufügen der Illustration auch so gehen ;)

Der BGBoss
29.10.2020, 19:57:53
Super, das ist sehr hilfreich! LG
Milou
4.1.2022, 01:04:34
Gibt es denn Messer die als Waffe gelten könnten ? (zB Fleischermesser oder so)

Lukas_Mengestu
5.1.2022, 09:36:18
Hallo Milou, bei der Frage, ob ein Messer als Waffe oder als gefährliches Werkzeug einzustufen ist, kannst Du Dich an dem Zweck des Messers orientieren. Ein Fleischermesser dient in erster Linie dem Schneiden von Fleisch und nicht der Verletzung von Menschen. Somit ist es "nur" ein gefährliches Messer. Dagegen werden Spring-/Fall-/Faust- und Butterflymesser als Waffen im technischen Sinn eingeordnet (vgl. Anlage 1 zum WaffG, Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team