Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
Schweizer Offiziersmesser
Schweizer Offiziersmesser
4. Juli 2025
9 Kommentare
4,8 ★ (7.455 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T und O streiten sich. Um es O mal so richtig zu zeigen, fügt ihm T mit einem kleinen Schweizer Taschenmesser der Marke Victorinox einige Stichverletzungen in die Magengegend zu.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Schweizer Offiziersmesser
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T den O mit dem Taschenmesser verletzt hat, hat er die Körperverletzung "mittels einer Waffe" (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 StGB) begangen.
Nein!
2. Indem T den O mit dem Taschenmesser verletzt hat, hat er die Körperverletzung "mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs" (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB) begangen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Der BGBoss
29.10.2020, 17:30:03

Der BGBoss
29.10.2020, 17:30:44
Hier wäre eine Skizze des Messers super, um eine klare Entscheidung ohne Google treffen zu können. LG

Eigentum verpflichtet 🏔️
29.10.2020, 19:32:58
Hallo BGBoss, ist auf unserer Liste für die Illustration, habe zur Verdeutlichung aber im Text jetzt den Hinweis "klein" für das Schweizer Messer hinzugefügt. Denke damit sollte es bis zum Hinzufügen der Illustration auch so gehen ;)

Der BGBoss
29.10.2020, 19:57:53
Super, das ist sehr hilfreich! LG
Milou
4.1.2022, 01:04:34
Gibt es denn Messer die als Waffe gelten könnten ? (zB Fleischermesser oder so)

Lukas_Mengestu
5.1.2022, 09:36:18
Hallo Milou, bei der Frage, ob ein Messer als Waffe oder als gefährliches Werkzeug einzustufen ist, kannst Du Dich an dem Zweck des Messers orientieren. Ein Fleischermesser dient in erster Linie dem Schneiden von Fleisch und nicht der Verletzung von Menschen. Somit ist es "nur" ein gefährliches Messer. Dagegen werden Spring-/Fall-/Faust- und Butterflymesser als
Waffen im technischen Sinneingeordnet (vgl. Anlage 1 zum WaffG, Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Amelie7
4.11.2024, 17:43:15
Ich bin der Meinung, dass es hier noch bezüglich der Länge der Klinge einen Streit gab und dass man die Eigenschaft als gefährliches Werkzeug erst ab ca. 6 cm annimmt..? Wenn ja, wäre es super das auch noch in den Sachverhalt aufzunehmen.

Charles "Chuck" McGill
29.4.2025, 16:32:09
@[Amelie7](262107) Es würde mich sehr wundern, wenn man hier abstrakt auf die Klingenlänge abstellen will. Selbst eine 2 cm lange Klinge kann problemlos dazu benutzt werden erhebliche Verletzungen zuzufügen. Man denke nur daran, damit jemandem in die Augen zu stechen. Wobei selbst Stiche in Gliedmaßen in aller Regel genügen müssten um die Gefährlichkeit zu bejahen. Die Hauptschlagader in den Unterarmen liegt keine 2 cm unter der Haut, jede Schnitt- und Stichwunde, wenn auch nur 2 cm tief, birgt das Risiko einer Infektion, der Verletzung von Sehnen, Muskeln, Bändern usw. Mit 5 cm kann man problemlos an die Lunge und andere innere Organe gelangen. Ich empfände es als eine äußerst schwer zu vertretenden Ansicht, Messer mit weniger als 6 cm per se nicht als gefährliches Werkzeug aufzufassen. Ganz persönlich klingt mir das sogar unvertretbar. Aber wer weiß, vllt vertritt das wirklich jemand.
Amelie7
29.4.2025, 16:55:52
@[Charles "Chuck" McGill](291345) du hast recht, die Urteile zum Schweizer Taschenmesser und der Klingenlänge beziehen sich auf 244, 250 :)