Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Schuld

Schuld: Vermeidbarkeit Verbotsirrtum – individuelle Bewertung

Schuld: Vermeidbarkeit Verbotsirrtum – individuelle Bewertung

22. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T ist langjährige Partnerin einer anerkannten Sozietät. Sie vertritt dabei in strafbarer Weise in einer überaus komplizierten Konstellation zwei verschiedene Parteien und verstößt damit gegen § 356 StGB. Sie hat das Vorgehen selbst umfangreich geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, es sei legal.

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Einordnung des Falls

Schuld: Vermeidbarkeit Verbotsirrtum – individuelle Bewertung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hatte die Einsicht, Unrecht zu begehen.

Nein, das ist nicht der Fall!

Unrechtseinsicht ist die Erkenntnis der Rechtswidrigkeit der Tat. Mithin das Einsehen, dass die Tat vom Gesetz verboten wird. T geht davon aus, dass ihr Handeln legal und damit rechtlich erlaubt war.
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2. Für die Frage der Vermeidbarkeit ist nach allgemeiner Ansicht auf die individuellen Fähigkeiten des konkreten Täters abzustellen.

Ja, in der Tat!

Nach § 17 S. 1 StGB handelt der Täter nur ohne Schuld, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte. Nach allgemeiner Ansicht ist dabei auf die individuellen Fähigkeiten des konkreten Täters abzustellen. Es ist zu prüfen, ob er bei Anspannung seines Gewissens zur Einsicht des Unrechts hätte kommen können. Die Vorinstanz hatte noch darauf abgestellt, dass eine Rückfrage bei der Anwaltskammer oder bei Kollegen angebracht gewesen wäre, die darin erfahrener seien. Der BGH hat hingegen darauf hingewiesen, dass T selbst erfahren sei und sich erfahrene Anwältinnen grundsätzlich auf das eigene Urteil verlassen könnten, wenn sie pflichtgemäß geprüft hatten.Die Sache ist nicht final entschieden worden, sondern an die Vorinstanz verwiesen. Interessant ist das Urteil aber wieder, weil auf erfahrene Anwälte generell abgestellt wird und nicht auf die konkrete Person.
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