Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Rechtfertigungsgründe
Scheinangriff/ objektive Bestimmung des Angriffs - Erlaubnistatbestandsirrtum
Scheinangriff/ objektive Bestimmung des Angriffs - Erlaubnistatbestandsirrtum
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O streckt seine Arme aus, um T zu umarmen. T deutet Os Bewegung fälschlicherweise als Angriff und schlägt O zu Boden.
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Einordnung des Falls
Scheinangriff/ objektive Bestimmung des Angriffs - Erlaubnistatbestandsirrtum
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den Tatbestand einer Körperverletzung (§ 223 I StGB) erfüllt, indem er O zu Boden schlug.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. T handelte in Notwehr (§ 32 StGB). Seine Körperverletzung gegen O ist gerechtfertigt.
Nein!
3. Ist die Rechtsfolge eines Irrtums über die tatsächlichen Umstände eines Rechtfertigungsgrundes in §§ 16, 17 StGB explizit geregelt?
Nein!
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