Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Computerbetrug (§ 263a StGB)
Nichtkenntnis über Fehler des Automaten
Nichtkenntnis über Fehler des Automaten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gauner G entdeckt zufällig einen Programmierfehler des Spielautomaten des Casinobetreibers C. Er nutzt diesen nun durch Drücken bestimmter Tasten aus, um sicher zu gewinnen. G erzielt einen Gewinn von € 3.500. C wusste bereits bei Aufstellung des Automaten von dem Programmierfehler.
Diesen Fall lösen 51,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Nichtkenntnis über Fehler des Automaten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G hat nach der betrugsspezifischen Auslegung unbefugt auf den Programmablauf eingewirkt.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat G nach der subjektiven Auslegung unbefugt auf den Programmablauf eingewirkt?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
L.Goldstyn
3.8.2024, 18:56:29
Die Information, dass Casinobetreiber C hatte Berechtigter hier Kenntnis von dem Programmfehler gehabt und dennoch keine Vorkehrungen getroffen, um die Ausnutzung des Fehlers zu verhindern, fehlt im Sachverhalt und kommt erst in der Subsumtion vor. Ohne diese Information lässt sich die Frage zur subjektiven Auffassung aus meiner Sicht nicht korrekt beantworten.