Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Computerbetrug (§ 263a StGB)
Günstige Tageszeitung statt Playboy (OLG Hamm, 08.08.2013 - III-5 RVs 56/13)
Günstige Tageszeitung statt Playboy (OLG Hamm, 08.08.2013 - III-5 RVs 56/13)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist im Supermarkt S, der lediglich Selbstbedienungskassen hat. Sie wählt die Zeitung „Sexy Jurafüchsinnen“, die regulär € 7,50 kostet. Sie überklebt den Preis der Zeitung aber mit dem Etikett der Zeitung „Jura Today“, die nur € 2,50 kostet. Sie scannt das Etikett ein und bezahlt € 2,50.
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Einordnung des Falls
Günstige Tageszeitung statt Playboy (OLG Hamm, 08.08.2013 - III-5 RVs 56/13)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat unstreitig unrichtige Daten verwendet (§ 263a Abs. 1 Alt. 2 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat nach der betrugsspezifischen Auslegung der Rechtsprechung Daten unbefugt verwendet (§ 263a Abs. 1 Alt. 2 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Hat T den Verarbeitungsvorgang eines Programms nach h.M. beeinflusst?
Nein!
4. Bleibt T straffrei?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Tommy
27.10.2023, 14:25:10
Es passiert nichts, wenn ich auf die Links zu den Fundstellen klicke :/.
Lukas_Mengestu
27.10.2023, 15:48:06
Hallo Tommy, danke für die Rückfrage. Das Urteil des OLG Hamm haben wir nun verlinkt. Die übrigen Quellen stehen leider nicht öffentlich zur Verfügung, sodass wir hier keine Verlinkungen vornehmen können. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team