Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Computerbetrug (§ 263a StGB)
Günstige Tageszeitung statt Playboy (OLG Hamm, 08.08.2013 - III-5 RVs 56/13)
Günstige Tageszeitung statt Playboy (OLG Hamm, 08.08.2013 - III-5 RVs 56/13)
16. April 2025
8 Kommentare
4,6 ★ (7.466 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T ist im Supermarkt S, der lediglich Selbstbedienungskassen hat. Sie wählt die Zeitung „Sexy Jurafüchsinnen“, die regulär € 7,50 kostet. Sie überklebt den Preis der Zeitung aber mit dem Etikett der Zeitung „Jura Today“, die nur € 2,50 kostet. Sie scannt das Etikett ein und bezahlt € 2,50.
Diesen Fall lösen 59,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Günstige Tageszeitung statt Playboy (OLG Hamm, 08.08.2013 - III-5 RVs 56/13)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat unstreitig unrichtige Daten verwendet (§ 263a Abs. 1 Alt. 2 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat nach der betrugsspezifischen Auslegung der Rechtsprechung Daten unbefugt verwendet (§ 263a Abs. 1 Alt. 2 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Hat T den Verarbeitungsvorgang eines Programms nach h.M. beeinflusst?
Nein!
4. Bleibt T straffrei?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Tommy
27.10.2023, 14:25:10
Es passiert nichts, wenn ich auf die Links zu den Fundstellen klicke :/.

Lukas_Mengestu
27.10.2023, 15:48:06
Hallo Tommy, danke für die Rückfrage. Das Urteil des OLG Hamm haben wir nun verlinkt. Die übrigen Quellen stehen leider nicht öffentlich zur Verfügung, sodass wir hier keine Verlinkungen vornehmen können. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Juliaaaaaaaaaaaa
21.12.2024, 14:44:36
Erstmal wird gefragt ob T unstreitig unrichtige Daten verwendet (§ 263a I Alt. 2) und danach ob nach der Rspr, Daten unbefugt verwendet wurden (§ 263a I Alt. 2) Ich dachte, dass Daten unbefugt zu verwenden der 3. Alt. entspricht, außerdem versteh ich nicht wie man von dem einen auf das andere kommt.
Feigenbedarf
19.2.2025, 22:59:56
Wieso war das Aufkleben nach hM nicht zumindest mitursächlich für das vermögensrelevante Ergebnis?
Rechtsanwalt B. Trüger
21.2.2025, 12:28:29
Der Fall könnte heutzutage in Bezug auf KI-fähige SB-Kassen anders zu beurteilen sein oder? Wenn die Kasse aufgrund einer Kamera und KI guckt, ob es sich auch wirklich um das eingescannte Produkt handelt, würde nach h.M. denke ich die Strafbarkeit zu bejahen sein. Vielleicht könntet ihr so einen Fall ergänzen. Wie verhält es sich bei Fällen, in denen ein Mitarbeiter über das Überwachungssystem guckt, ob die Kunden auch den richtigen Preis Einscannen? Ich 

Dodo S.
25.3.2025, 18:14:07
Hallo Rechtsanwalt B. Trüger, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Dodo Shi, für das Jurafuchs-Team
okalinkk
9.3.2025, 18:44:57
inwiefern liegt hier ein diebstahl vor?
Leo Lee
10.3.2025, 17:04:01
Hallo okalinkk, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Ein Diebstahl liegt insofern vor, als die T mit der Zeitung den Supermarkt - und damit die
Gewahrsamssphäredes Ladeninhabers - verlässt, ohne dass der Ladeninhaber sein Einverständnis zum
Gewahrsamsbrucherteilt. Denn durch das Überkleben wird 2,50 abgerechnet, weshalb sich das Einverständnis des Supermarktes auch hierauf bezieht und nicht auf die Zeitung i.H.v. 7,50 :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo