Waffen im technischen Sinn
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T schießt O mit einer Glock-Pistole in den Bauch.
Einordnung des Falls
Waffen im technischen Sinn
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T dem O mit der Glock-Pistole in den Bauch geschossen hat, hat er die Körperverletzung "mittels einer Waffe" (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 StGB) begangen.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja!