Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
Unbewegliche Gegenstände als gefährliches Werkzeug
Unbewegliche Gegenstände als gefährliches Werkzeug
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T stößt bei einem Kampf den O mehrfach mit dem Kopf auf eine Bordsteinkante aus Beton. O erleidet dadurch starke Verletzungen am Kopf.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Unbewegliche Gegenstände als gefährliches Werkzeug
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach Ansicht der Rspr. und wohl h.M. in der Literatur sind nur bewegbare Gegenstände "andere gefährliche Werkzeuge" (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach einer Gegenansicht in der Literatur sollen auch unbewegliche Gegenstände "andere gefährliche Werkzeuge" (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB) sein.
Ja, in der Tat!
3. Die Bordsteinkante aus Beton stellt nach h.M. ein "gefährliches Werkzeug" (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) dar.
Nein!
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