Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
Gefährliche Körperverletzung bei Abschneiden von Haaren mit einer Schere (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?
Gefährliche Körperverletzung bei Abschneiden von Haaren mit einer Schere (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?
17. Februar 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (6.451 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A kommt nach einer Party morgens früh zu seiner Freundin B zurück und beschimpft sie. Aus Frust über die Beschimpfungen schneidet B dem A mit einer langen Schere seine gesamten langen Haare („Dreadlocks“) ab – jedoch so vorsichtig, dass für A keine Verletzungsgefahr besteht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gefährliche Körperverletzung bei Abschneiden von Haaren mit einer Schere (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem B dem A sämtliche Haare abgeschnitten hat, hat sie ihn „körperlich misshandelt“ (§ 223 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat B die Körperverletzung „mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) begangen, indem sie eine lange Schere zum Abschneiden von As Haaren verwendet hat?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!