Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB: Supermarkt & Absolute Kfz-Fahruntüchtigkeit
§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB: Supermarkt & Absolute Kfz-Fahruntüchtigkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Trotz einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille (‰) fährt T mit seinem Motorrad auf dem Parkplatz eines Supermarktes. Infolge seiner alkoholbedingten Reaktionsverzögerungen fährt er O über den Haufen.
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Einordnung des Falls
§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB: Supermarkt & Absolute Kfz-Fahruntüchtigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T mit seinem Motorrad auf dem Supermarktparkplatz fuhr, hat er ein "Fahrzeug geführt" (§ 315c Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat das Motorrad "im öffentlichen Straßenverkehr" geführt (§ 315c Abs. 1 StGB).
Ja!
3. T hat sein Motorrad trotz "Fahruntüchtigkeit" geführt (§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Genau, so ist das!
4. Der nötige "Gefahrerfolg" ist eingetreten (§ 315c Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
5. Auch der "tatbestandsspezifische Gefahrzusammenhang" ist gewahrt.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Artimes
7.3.2024, 16:24:06
Prüft man bei §
315c StGBauch die obj. Zurechnung? Oder zieht man die Kriterien der objektiven Zurechnung im Rahmen der Prüfung des tatbestandsspezifischen Gefahrzusammenhangs heran?
Gruttmann
7.3.2024, 21:03:51
Hallo, du denkst auf jeden Fall in die richtige Richtung! Dort prüfst du sozusagen die „
objektive Zurechnung“, aber (!) -> Der spezifische Gefahrzusammenhang ist enger, als die
objektive Zurechnung! Hoffe das hilft dir. LG, Gruttmann.