Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB: Fahruntüchtigkeit bei Pedelecs
§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB: Fahruntüchtigkeit bei Pedelecs
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach einer Party fährt die trinkfeste T zielsicher mit ihrem Pedelec (Pedal Electric Cycle) nach Hause, obwohl sie eine BAK von 1,1‰ aufweist. Da ihr Reifen platzt, stürzt sie gegen einen geparkten Pkw.
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Einordnung des Falls
§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB: Fahruntüchtigkeit bei Pedelecs
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T mit ihrem Pedelec nach Hause fuhr, hat sie ein „Fahrzeug im Straßenverkehr geführt“ (§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat ihr Pedelec trotz sog. „absoluter Fahruntüchtigkeit“ im Verkehr geführt (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. T hat ihr Fahrrad trotz sog. „relativer Fahruntüchtigkeit“ im Verkehr geführt (§ 315c Abs. 1 Nr.1a StGB).
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ri
17.8.2021, 18:06:22
Was ist die BAK der relativen Fahruntauglichkeit für Kraftfahrer?
Lukas_Mengestu
24.11.2021, 11:07:03
Hallo ri, auch bei Kraftfahrern liegt die Grenze zur relativen Fahruntauglichkeit bei 0,3 Promille. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team