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Überlassung von Mitteln durch Dritte – Zustimmung zur Zweckänderung (§ 110 BGB)
Sachverhalt
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Taschengeldsurrogate
Die 10-jährige K bekommt im Monat €16 zu freier Verfügung. Davon kauft sie sich für €10 den Disneyfilm „Die Eiskönigin“ auf DVD. Nachdem sie ihn 10mal angesehen hat, tauscht sie mit Freundin F die DVDs und erhält den Film „Cinderella“. Fs Eltern sind einverstanden.
Abdeckung von hochwertigen Gewinnen als Mittel im Sinne des § 110 BGB (Lottogewinn, Pferd)
Der 17-jährige K hat Taschengeld in Höhe von € 50 bekommen, das ihm seine Eltern E zu freier Verfügung überlassen. Er kauft davon mehrere Lose auf dem Jahrmarkt und kann sein Glück kaum fassen, als er herausfindet, dass er € 20.000 gewonnen hat. Er will davon ein Pferd kaufen.