Taschengeldsurrogate
4. Juli 2025
14 Kommentare
4,8 ★ (16.465 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 10-jährige K bekommt im Monat €16 zu freier Verfügung. Davon kauft sie sich für €10 den Disneyfilm „Die Eiskönigin“ auf DVD. Nachdem sie ihn 10mal angesehen hat, tauscht sie mit Freundin F die DVDs und erhält den Film „Cinderella“. Fs Eltern sind einverstanden.
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Einordnung des Falls
Taschengeldsurrogate
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Kaufvertrag (§ 433 BGB) über die DVD „Die Eiskönigin“ ist wirksam.
Ja!
2. Der Tauschvertrag (§ 480 BGB) über die DVDs ist für K lediglich rechtlich vorteilhaft (§ 107 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Der Tauschvertrag über die DVDs ist wirksam, weil K und F die DVDs bereits getauscht haben (§ 110 BGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Blackpanther
28.4.2022, 16:14:12
In der Erklärung zur letzten Frage steht, dass Surrogate nach Auslegung auch "Mittel" iSd § 110 sein können. Dies würde bedeuten, dass auch Surrogate *zweckgebundener* Mittel davon umfasst sind. Das erscheint mir zweifelhaft. Dürfte die Surrogat-Möglichkeit nicht eher nur bei zur freien Verfügung bereitgestellter Mittel anwendbar sein? Beispiel: Ob § 110 auch einschlägig wäre, wenn die Eltern ihrer Tochter das
Geldnur zum Erwerb der Eiskönigin-DVD geben, wäre sie wohl nicht mit dem Tausch einverstanden, oder?

Lukas_Mengestu
28.4.2022, 19:00:57
Hallo Blackpanther, bei Surrogaten ist immer im Einzelfall zu prüfen, ob sie ebenfalls der (freien) Verfügung des Minderjährigen unterliegen. In der Tat wird man dies primär dann bejahen können, wenn die Mittel zur freien Verfügung standen (vgl. Spickhoff, in: MüKo-BGB, 9.A. 2021, § 110 RdNr. 32). Wir haben das noch präzisiert :-) Beste Grüße, Lukas - für das jurafuchs-Team

CH1RON
29.4.2022, 11:07:52
Ich habe gerade einen Pokal und erhalten, obwohl erst die Hälfte der Fälle bearbeitet wurde (die überarbeiteten Fälle wurden nicht gezählt?)

Lukas_Mengestu
29.4.2022, 15:42:48
Hallo CH1RON, vielen Dank für den Hinweis. Könntest Du mir das noch etwas näher beschreiben? Wichtig wären vor allem die folgenden Punkte: Hattest Du die Einheit bereits vorher bearbeitet? Ist der Fortschrittsbalken in der Übersicht vollständig, wenn Du die Einheit noch einmal löst?

Paulah
7.7.2024, 10:13:05
Die Frage lautet: "Der Tauschvertrag über die DVDs ist wirksam, weil K und F die DVDs bereits getauscht haben (§
110 BGB)" und die Antwort "Die Aussage stimmt." Das ist ziemlich unglücklich ausgedrückt. "Der Tauschvertrag über die DVDs ist wirksam" stimmt, aber nicht "weil K und F die DVDs bereits getauscht haben", sondern - wie es dann wieder richtig in der Erklärung steht - weil die DVD ein Surrogat ist. Demnach muss entweder der zweite Teil der Frage weg oder die Antwort muss lauten "Die Aussage ist falsch."
Timurso
8.7.2024, 13:13:41
Beide sind imo richtig. §
110 BGBsetzt voraus, dass die Leistung bewirkt ist. Daher wäre der Vertrag nicht wirksam, wenn der Austausch noch nicht stattgefunden hätte. Darauf wird in Satz 2 der Subsumtion auch kurz eingegangen, könnte man aber wohl etwas schöner darstellen.

Nora Mommsen
23.7.2024, 16:58:49
Hallo Paulah, vielen Dank für dein Feedback. In der Tat bin ich da bei Timurso und sehe die Aussage auch als korrekt an so wie sie ist. Die Leistung wurde mit Mitteln bewirkt die ihr - in diesem Fall als Surrogat - überlassen wurden. Mit dem Bewirken wird der Vertrag dann wirksam. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Paulah
23.7.2024, 18:11:26
Danke, Nora! Ich hatte mich bei Timurso mit einem Like bedankt und hatte es mit seiner Antwort verstanden

Niklas3461
21.8.2024, 10:55:34
Liebes Jura-Fuchs-Team, ich glaube bei der ersten Frage müsste der KV gem. § 433 durch Tauschvertrag gem. § 480 ersetzt werden. Ansonsten ist auch immer vom Tauschvertrag die Rede. Danke euch, für die ansonsten tolle Aufgabe. VG Niklas
Timurso
21.8.2024, 12:00:29