Taschengeldsurrogate
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 10-jährige K bekommt im Monat €16 zu freier Verfügung. Davon kauft sie sich für €10 den Disneyfilm „Die Eiskönigin“ auf DVD. Nachdem sie ihn 10mal angesehen hat, tauscht sie mit Freundin F die DVDs und erhält den Film „Cinderella“. Fs Eltern sind einverstanden.
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Einordnung des Falls
Taschengeldsurrogate
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Kaufvertrag (§ 433 BGB) über die DVD „Die Eiskönigin“ ist wirksam.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Tauschvertrag (§ 480 BGB) über die DVDs ist für K lediglich rechtlich vorteilhaft (§ 107 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Der Tauschvertrag über die DVDs ist wirksam, weil K und F die DVDs bereits getauscht haben (§ 110 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.