Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Fahrlässigkeit

Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrlässigkeit nach § 222 StGB

Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrlässigkeit nach § 222 StGB

5. Oktober 2025

16 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T und O überfahren gleichzeitig die jeweilige Haltelinie an einer Kreuzung. Bei dem Crash stirbt O. T fuhr 65 km/h. Hätte T die erlaubten 50 km/h eingehalten, als O die Linie überfuhr, wäre er 0,7 Sek. später am Unfallort und O hätte bereits die Kreuzung passiert.

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