Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Fahrlässigkeit
Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrlässigkeit nach § 222 StGB
Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrlässigkeit nach § 222 StGB
21. August 2025
16 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T und O überfahren gleichzeitig die jeweilige Haltelinie an einer Kreuzung. Bei dem Crash stirbt O. T fuhr 65 km/h. Hätte T die erlaubten 50 km/h eingehalten, als O die Linie überfuhr, wäre er 0,7 Sek. später am Unfallort und O hätte bereits die Kreuzung passiert.
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