Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Fahrlässigkeit
Substitutionsfall (freiverantwortliche Selbstgefährdung)
Substitutionsfall (freiverantwortliche Selbstgefährdung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arzt A überlässt dem opiatabhängigen Patienten P einen Methadonvorrat für sieben Tage zur eigenverantwortlichen Einnahme. So verfahren sie seit Jahren. A weiß, dass P die Tagesdosis nicht zuverlässig einhält. P ist in der Lage, die Risiken einer Überdosierung zu überblicken. Er stirbt an einer Überdosis.
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Einordnung des Falls
Substitutionsfall (freiverantwortliche Selbstgefährdung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung des Opfers ist dessen Tod dem Täter nicht objektiv zuzurechnen (solange der Täter keine Tatherrschaft hatte).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. P hat sich eigenverantwortlich selbstgefährdet.
Ja!
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