4,8(44.044 mal geöffnet in Jurafuchs)
Haftung der eingetretenen Gesellschaft für Altverbindlichkeiten (§ 28 Abs. 1 S. 1 HGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Haftung der Gesellschaft für Altschulden bei Eintritt in ein bestehendes Unternehmen (§ 28 Abs. 1 S. 1 HGB, Dauerschuldverhältnis)
Die im Handelsregister eingetragene Boutique-Inhaberin A gründet mit B und C die ABC-KG. A bringt ihre Boutique als Einlage ein und wird Kommanditistin. Die von A für die Boutique gemieteten Geschäftsräume werden von der ABC-KG beibehalten. Vermieter V wendet sich nach Gründung der ABC-KG wegen rückständiger Miete an A.

Leistung an die entstandene Gesellschaft beim Eintritt in ein bestehendes Unternehmen (§ 28 Abs. 1 S. 2 HGB)
Die A-GmbH gründet mit der B-GmbH die CleverTaxi GmbH & Co. KG. Die A-GmbH bringt ihr Taxi-Unternehmen ein, das von Grund auf modernisiert und umgestaltet werden soll. Die Forderungen der A-GmbH und B-GmbH wurden nicht an die GmbH & Co. KG abgetreten. Die A-GmbH hat gegen Gebrauchtwagenhändler S noch eine Kaufpreisforderung.