
Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht
Eintritt des Erwerbers eines Betriebs in bestehende Arbeitsverhältnisse, § 613a BGB
A ist Arbeitnehmerin bei der V-GmbH, welche ihr Textilunternehmen zum 01.01.2021 vollständig an die E-GmbH veräußert. Die V-GmbH war mit der Vergütung für A seit November 2020 im Rückstand. Da die E-GmbH noch keinen klaren Überblick über die Betriebsabläufe hat, versäumt auch sie die Vergütung bis einschließlich Februar 2021.

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Eintritt in bestehendes Unternehmen eines Kaufmanns / Haftung der entstandenen Gesellschaft, § 28 Abs. 1 S. 1 HGB (Dauerschuldverhältnis)
Die im Handelsregister eingetragene Boutique-Inhaberin A gründet mit B und C die ABC-KG. A bringt ihre Boutique als Einlage ein und wird Kommanditistin. Die von A für die Boutique gemieteten Geschäftsräume werden von der ABC-KG beibehalten. Vermieter V wendet sich nach Gründung der ABC-KG wegen rückständiger Miete an A.

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Unternehmenserwerb mit Firmenfortführung / Nachhaftung des Veräußerers, § 26 HGB
Fahrradhersteller V veräußert seine Fahrradproduktion an K, der das Unternehmen unter der bisherigen Firma fortführt. Lieferant L hat noch eine offene Forderung aus einem Werklieferungsvertrag, den er mit V geschlossen hatte. L hat mit K schlechte Erfahrungen gemacht und möchte sich mit seiner Forderung lieber an V wenden.

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Unternehmenserwerb mit Firmenfortführung / Leistung an den Erwerber, § 25 Abs. 1 S. 2 HGB
V veräußert seine als e.K. betriebene Landschaftsgärtnerei an K, der diese unter der bisherigen Firma fortführt. Die in V‘s Betrieb begründeten Forderungen wurden nicht an K abgetreten. Vor Unternehmensübertragung hat S die Dienste der Landschaftsgärtnerei in Anspruch genommen. S hat den Werklohn noch nicht bezahlt.