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Haftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens: 11 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 11 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Haftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Unternehmenserwerb mit Firmenfortführung / Haftung des Erwerbers, § 25 Abs. 1 S. 1 HGB (Übertragungsgeschäft unwirksam)

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Eintritt des Erwerbers eines Betriebs in bestehende Arbeitsverhältnisse, § 613a BGB

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Eintritt in bestehendes Unternehmen eines Kaufmanns / Nachhaftung des früheren Inhabers, § 28 Abs. 3 HGB

Modedesignerin A betreibt eine im Handelsregister eingetragene Boutique. B und C erkennen A’s Potential und gründen mit A die ABC-KG, in die A ihr Unternehmen als Einlage einbringt. A möchte sich aus „Geschäftskram“ heraushalten und steigt als Kommanditistin ein. Stofflieferant L hat noch eine Kaufpreisforderung gegen A.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Eintritt in bestehendes Unternehmen eines Kaufmanns / Leistung an die entstandene Gesellschaft, § 28 Abs. 1 S. 2 HGB

Die A-GmbH gründet mit der B-GmbH die CleverTaxi GmbH & Co. KG. Die A-GmbH bringt ihr Taxi-Unternehmen ein, das von Grund auf modernisiert und umgestaltet werden soll. Die Forderungen der A-GmbH und B-GmbH wurden nicht an die GmbH & Co. KG abgetreten. Die A-GmbH hat gegen Gebrauchtwagenhändler S noch eine Kaufpreisforderung.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Eintritt in bestehendes Unternehmen eines Kaufmanns / Haftung der entstandenen Gesellschaft, § 28 Abs. 1 S. 1 HGB (Dauerschuldverhältnis)

Die im Handelsregister eingetragene Boutique-Inhaberin A gründet mit B und C die ABC-KG. A bringt ihre Boutique als Einlage ein und wird Kommanditistin. Die von A für die Boutique gemieteten Geschäftsräume werden von der ABC-KG beibehalten. Vermieter V wendet sich nach Gründung der ABC-KG wegen rückständiger Miete an A.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Eintritt in bestehendes Unternehmen eines Kaufmanns / Haftung der entstandenen Gesellschaft, § 28 Abs. 1 S. 1 HGB

K betreibt unter der Firma „K’s Textilproduktion e.K.“ ein Textilunternehmen. Als das Geschäft gut läuft, schließt er sich mit E zusammen, der in das Unternehmen des K investieren und als Gesellschafter einsteigen möchte. Die beiden gründen die „KE Stoffwerke OHG“, die das Unternehmen fortführen und ausbauen soll.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Unternehmenserwerb mit Firmenfortführung / Nachhaftung des Veräußerers, § 26 HGB

Fahrradhersteller V veräußert seine Fahrradproduktion an K, der das Unternehmen unter der bisherigen Firma fortführt. Lieferant L hat noch eine offene Forderung aus einem Werklieferungsvertrag, den er mit V geschlossen hatte. L hat mit K schlechte Erfahrungen gemacht und möchte sich mit seiner Forderung lieber an V wenden.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Unternehmenserwerb mit Firmenfortführung / Haftungsausschluss, § 25 Abs. 2 HGB

V verkauft ihre Käserei an K, welche diese mit V’s Einwilligung unter der bisherigen Firma fortführt. Um später keine bösen Überraschungen zu erleben, vereinbaren die beiden, dass K nicht für Altverbindlichkeiten der V haftet. Im Handelsregister wurde diese Vereinbarung nicht eingetragen und auch sonst niemandem mitgeteilt.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Unternehmenserwerb mit Firmenfortführung / Leistung an den Erwerber, § 25 Abs. 1 S. 2 HGB

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Unternehmenserwerb mit Firmenfortführung / Haftung des Erwerbers, § 25 Abs. 1 S. 1 HGB

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Unternehmenserwerb mit Firmenfortführung / Haftung des Erwerbers, § 25 Abs. 1 S. 1 HGB