+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

M wirft seinen Sohn S von der Brücke in den Fluss. M hat die Vorstellung, dass S ertrinken wird. Tatsächlich trifft S auf dem Bug eines unter der Brücke hervorschnellenden Segelbootes auf und wird dadurch getötet.

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. M hatte Vorsatz bezüglich des zur Tötung (§ 212 StGB) des S führenden Kausalverlaufs.

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Genau, so ist das!

Das Koinzidenz- bzw. Simultaneitätsprinzip besagt, dass die objektive Tatbestandsverwirklichung und der Vorsatz zusammenfallen bzw. gleichzeitig vorliegen müssen. Bewirkt der Täter einen Erfolg aus Versehen früher als geplant, so kommt eine Verurteilung wegen vorsätzlichem Handeln nur in Betracht, wenn die Abweichung vom Kausalverlauf unwesentlich war. Diese Rechtsfigur ist jedoch nur anwendbar, wenn der Täter bereits die Versuchsschwelle überschritten (§ 22 StGB) hat.M wollte S töten und stellte sich auch vor, dass S sterben wird. Dadurch, dass er S bereits von der Brücke geworfen hat, hat er die erforderliche Tathandlung ausgeführt. Dass S nicht durch Ertrinken, sondern infolge der Kollision mit dem Boot gestorben ist, ist kein völlig ungewöhnlicher Kausalverlauf.

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C M A

C M A

3.1.2023, 02:11:26

Warum muss der Sachverhalt unnötig mit dem brutalen Tod eines Kleinkindes emotional aufgeladen werden? Es würde sich an der juristischen Bewertung nichts ändern, wenn das Opfer M hier volljährig wäre, aber den Fall zu nicht ganz so schwerer Kost machen.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

3.1.2023, 11:24:00

Vielen Dank für den Hinweis, CMA. Wir haben uns den Fall noch einmal angeschaut und ihn überarbeitet. Gerade strafrechtliche Fälle haben es leider an sich, dass sie häufig nur schwer zu ertragen sind (zB Kannibale von Rothenburg...). In der Tat kam es hier aber nicht zwingend auf das Alter des Opfers an. Wir werden auch bei der Erstellung neuer Fälle noch stärker darauf achten, welche Sachverhaltsangaben tatsächlich notwendig sind und auf welche verzichtet werden kann. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

C M A

C M A

3.1.2023, 12:46:50

Hallo Lukas, Danke für die schnelle Reaktion! Ich kann total verstehen, dass man sich im StrR teils mit sehr harten Lebensrealitäten auseinandersetzen muss. Vielen Dank, dass Ihr hier Verständnis habt und es vermeidet, soweit es vermeidbar ist! :)

Amelie

Amelie

4.10.2023, 22:39:16

Leider kann man sich aber genau diese brutalen Fälle besonders gut einprägen

GNU

Gnu

15.1.2023, 16:24:21

Wie wäre denn hier die Prüfung in der Klausur? :) Ich hatte jetzt folgenden Gedanken: 1) Obj. Tatbestand (+) 2) Subj. Tatbestand (P) Vorsatz bezüglich Kausalverlauf? --> wenn unwesentliche Abweichung, dann trotzdem Vorsatz, aber nur, wenn bereits im Versuchsstadium Muss an dieser Stelle dann inzident geprüft werden, ob schon das Versuchsstadium erreicht ist? Hier wäre das ja unproblematisch, im Fall mit der Ehefrau im Kofferraum schon umfangreicher.


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