Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Subjektiver Tatbestand
Strafrecht AT | Vorsatz | Error in persona vel obiecto (Tatbestandliche Gleichwertigkeit der Objekte)
Strafrecht AT | Vorsatz | Error in persona vel obiecto (Tatbestandliche Gleichwertigkeit der Objekte)
4. April 2025
17 Kommentare
4,8 ★ (32.102 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T will O erschießen. In der Dunkelheit hält er den herannahenden X für O und tötet ihn mit einem Schuss.
Diesen Fall lösen 68,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Strafrecht AT | Vorsatz | Error in persona vel obiecto (Tatbestandliche Gleichwertigkeit der Objekte)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein error in persona vel obiecto (Irrtum über das Handlungsobjekt) ist für den Vorsatz beachtlich, wenn das vorgestellte und getroffene Objekt tatbestandlich gleichwertig sind.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. T unterliegt einem unbeachtlichen error in persona vel obiecto (Irrtum über das Handlungsobjekt).
Ja!
3. Der Vorsatz des T umfasste neben der Tötung des X auch den Tötungsversuch hinsichtlich des O als eigentlichem Zielobjekt.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

antoniasophie
9.11.2021, 13:22:14
Bei dem Fall mit dem Jäger und dem Hund hatte der Wilderer nur noch eine Patrone. Ihm war es gleich, wer von beiden getroffen wird (schlussendlich war’s der Hund). Dadurch, dass die Objekte nicht gleichwertig sind, kommt eine Sachbeschädigung in Betracht und man prüft zudem eine Versuchstrafbarkeit gegenüber dem Jäger? Wie sieht es dort mit dem
Vorsatzaus? Könnte er auch u.U. verbraucht sein?

Lukas_Mengestu
10.11.2021, 10:02:06
Hallo Antonia, sehr gute Frage. Zur Frage, wie man mit dem
Alternativvorsatzumzugehen hat, hatte sich auch der BGH Anfang des Jahres geäußert (https://jurafuchs.app.link/hFxCx6nc4kb). Er hat sich der hL angeschlossen, dass beim
Alternativvorsatzkein Verbrauch des
Vorsatzes eintritt, sondern das vollendete und versuchte Delikt in Tateinheit zueinander stehen. Schau Dir gerne hierzu auch den Fall in der App mal an. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Pilea
11.1.2023, 08:10:34

Pilea
11.1.2023, 08:17:08
Ah, hab grad gesehen dass ihr "in persona vel objecto" schreibt, hat sich also erledigt.
Geithombre
29.11.2023, 09:48:29
Ich würde da aber schon für sprachliche Genauigkeit plädieren, insb. wenn man mit einer Fremdsprache arbeitet. Der vorliegende Fall ist allein ein "
error in persona". Würde der Täter das Auto des A zerkratzen wollen, täte dies aber irrig beim Auto des B, läge ein Fall des "
error in objecto" vor. Die Rechtsfigur wird allgemein zwar unter dem Sammelbegriff Irrtum über das Tatobjekt benannt, aber wenn wir im vorliegenden Fall auf den unbeachtlichen
Motivirrtumhinauswollen, finde ich es dogmatisch sauberer, nur von einem "
error in persona" zu sprechen. Der Mensch ist keine Sache / kein Objekt.
QuiGonTim
8.3.2025, 15:00:50
Wie würde man in der Klausur mit dem verbrauchten
Vorsatzumgehen? Prüft man die versuchte Tötung des eigentlich erwünschten Tatobjekts kurz an und führt den Verbrauch des
Vorsatzes schon in der Versuchsvorprüfung an?
Leo Lee
10.3.2025, 14:27:15
Hallo QuiGonTim, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! In der Klausur(lösung) wird i.d.R. erwartet, dass der Prüfling erstmal ganz normal bei der vollendeten Tat i.R.d. subj. TBs den EIP anspricht, wobei hier noch nicht auf den
Vorsatzverbrauch einzugehen ist, weil hier eben nur
Vorsatzvorliegt und insofern der Verbrauch erstmal nicht wichtig ist. Sodann wird erwartet, dass der Tötungsversuch kurz erwähnt und dann sofort abgelehnt wird, aus den hier genannten Gründen. Hierbei reichen allerdings 2 - 3 Sätze völlig aus, weshalb eine klassische schematische Prüfung insofern nicht erforderlich ist :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
okalinkk
27.3.2025, 23:57:22

Paulah
30.3.2025, 13:19:16
Der Oberbegriff ist "Identitätsirrtum" und bei "in persona" geht es um einen Person und bei "in obiecto" und ein Objekt
okalinkk
30.3.2025, 15:59:57
Danke @[Paulah](135148). Ich frage mich nur, was der Begriff „
error in persona vel obiecto“ bedeuten soll? Ist das der lateinische Begriff für einen Identitätsirrtum? Also der Oberbegriff? Da werden ja sowohl persona als auch Objekt vermengt

Paulah
30.3.2025, 16:17:01
= Irrtum über die Person error in obiecto = Irrtum über das Objekt Der Oberbegriff für beides ist der Identitätsirrtum =
error in persona vel obiecto[Irrtum über die Person oder (vel) das Objekt
okalinkk
30.3.2025, 16:18:27
Danke dir 🙏🏻 @[Paulah](135148)
okalinkk
28.3.2025, 09:14:38
Erst mal ein großes Lob! Die Aufgaben zur Irrtumslehre sind klasse. Vielleicht könntet ihr noch ein Kapitel zu Irrtümern bei Mittätern, mittelbarem Täter und Anstifter ergänzen? Wobei ich sehe gerade, dass ihr dies bei der jeweiligen Beteiligungsform angesprochen habt. LG :)