Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Subjektiver Tatbestand
Strafrecht AT | Vorsatz | Error in persona vel obiecto (Tatbestandliche Gleichwertigkeit der Objekte)
Strafrecht AT | Vorsatz | Error in persona vel obiecto (Tatbestandliche Gleichwertigkeit der Objekte)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T will O erschießen. In der Dunkelheit hält er den herannahenden X für O und tötet ihn mit einem Schuss.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Strafrecht AT | Vorsatz | Error in persona vel obiecto (Tatbestandliche Gleichwertigkeit der Objekte)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein error in persona vel obiecto (Irrtum über das Handlungsobjekt) ist für den Vorsatz beachtlich, wenn das vorgestellte und getroffene Objekt tatbestandlich gleichwertig sind.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. T unterliegt einem unbeachtlichen error in persona vel obiecto (Irrtum über das Handlungsobjekt).
Ja!
3. Der Vorsatz des T umfasste neben der Tötung des X auch den Tötungsversuch hinsichtlich des O als eigentlichem Zielobjekt.
Nein, das ist nicht der Fall!
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