Fehlgeschlagener Versuch Grundlagen 1

18. April 2025

7 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T möchte O, der viel stärker und größer als T ist, töten. Dafür tritt T die Wohnungstür des O ein und entleert das gesamte Magazin seiner Pistole in Richtung O, wobei er jedoch nicht einmal trifft. Dann lässt er davon ab und flieht.

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Einordnung des Falls

Fehlgeschlagener Versuch Grundlagen 1

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat einen versuchten Totschlag begangen (§§ 212 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB).

Ja!

T hatte Tatentschluss. Indem er das Magazin leer geschossen hat, hat er auch unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt. T hat die Tathandlung damit sogar bereits vorgenommen. Er hat auch rechtswidrig und schuldhaft gehandelt.
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2. Der Versuch ist fehlgeschlagen.

Genau, so ist das!

Ein Versuch gilt dann als fehlgeschlagen, wenn der Täter glaubt, dass er den Erfolg nicht mehr herbeiführen kann, ohne eine völlig neue Kausalkette in Gang zu setzen. Wenn ein Täter etwa denkt, dass er das Opfer ja auch nächste Woche erschießen könnte, liegt darin eine zeitliche Zäsur, sodass ein fehlgeschlagener Versuch vorliegt. Begeht der Täter die Tat in der darauffolgenden Woche, dann liegt eine neue Tat vor. T hatte bereits das gesamte Magazin auf O abgefeuert, ohne zu treffen. Auch ging T davon aus, dass O stärker ist als er selbst und er daher keine Möglichkeit hatte, den O noch zu töten. Diese Anforderung ist nicht unumstritten, da sie sich im Gesetz nicht wiederfindet. Der BGH sieht dies jedoch trotzdem als zwingende Anforderung. Bei einem fehlgeschlagenen Versuch erfolgt der Rücktritt aber in jedem Fall nicht freiwillig, sodass durch dieses Erfordernis das Ergebnis nicht abgeändert, sondern nur gelegentlich abgekürzt wird.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

LI

Lilaleida

25.12.2024, 20:05:13

Die dazugehörige Zeichnung ist auch wieder ein banger xD Das Opfer guckt irgendwie verstörend oder schon halbtot (die Augen, hilfe) und auf dem Bein: ist das ein Fleck oder hat doch ein Schuss getroffen? xD Bleibt in jedem Fall im Gedächtnis👍🏻

LELEE

Leo Lee

28.12.2024, 17:11:30

Hallo Lilaleida, vielen herzlichen Dank für die lieben Worte! Worte wie deine treiben uns bei Jurafuchs täglich dazu an, noch mehr solcher tollen Zeichnungen Leben zu rufen. Deshalb freuen wir uns umso mehr, wenn unsere Aufgaben (und insb. die sehr kreativen Zeichnungen der Redaktion) auf positive Resonanz treffen. Insbesondere bei freut sich unser Zeichnungs-Team RI

ESI

G darüber, dass dass die Bilder zum Verständnis der Aufgaben beitragen, zumal Jura schon trocken genug ist ;D. Deshalb: DANKE, dass du uns wissen lässt, dass unsere Arbeit und Mühe sich auszahlen und vor allem dafür, dass du uns mitteilst, welche Aspekte besonders effektiv und gut gelungen sind, damit wir diese als Maßstab für künftige Aufgaben nehmen können. Wir wünschen dir weiterhin viel Spaß mit den restlichen - ebenso tollen - Zeichnungen und freuen uns auf weitere Feedbacks (auch sehr gerne Verbesserungsvorschläge) von dir :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

LI

Lilaleida

1.1.2025, 17:25:54

Lieber Leo, Ich freue mich über eine so positive Antwort und dass euch die Rückmeldung Freude bereitet hat. Ich finde es cool, dass ihr auf alle Kommentare antwortet, danke für eure Arbeit!😊 LG und frohes Neues! Line :)

MASE

Maseltov

5.3.2025, 15:44:24

Ich bin mir sehr sicher, dass auf dem Bein kein Fleck ist, sondern der Name der Person „O“

LUC1502

luc1502

20.2.2025, 14:38:25

Man könnte theoretisch in dem §24 I StGB Anhaltspunkte für den Punkt "Kein Fehlschlag" des Versuchs finden, indem man auf das Wort "aufgeben" abstellt. Denn "freiwillig aufgeben" kann man nur das, von dem man selbst glaubt, man könnte es noch vollenden. Kaspar (Nomos;Strafrecht AT) formuliert insoweit: "Aufgeben kann man nur, was auch noch fortgesetzt werden könnte". Kann man so sehen, muss man aber natürlich nicht ;)


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