leicht

Diesen Fall lösen 93,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T möchte O, der viel stärker und größer als T ist, töten. Dafür tritt T die Wohnungstür des O ein und entleert das gesamte Magazin seiner Pistole in Richtung O, wobei er jedoch nicht einmal trifft. Dann lässt er davon ab und flieht.

Einordnung des Falls

Fehlgeschlagener Versuch Grundlagen 1

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat einen versuchten Totschlag begangen (§§ 212 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB).

Ja!

T hatte Tatentschluss. Indem er das Magazin leer geschossen hat, hat er auch unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt. T hat die Tathandlung damit sogar bereits vorgenommen. Er hat auch rechtswidrig und schuldhaft gehandelt.

2. Der Versuch ist fehlgeschlagen.

Genau, so ist das!

Ein Versuch gilt dann als fehlgeschlagen, wenn der Täter glaubt, dass er den Erfolg nicht mehr herbeiführen kann, ohne eine völlig neue Kausalkette in Gang zu setzen. Wenn ein Täter etwa denkt, dass er das Opfer ja auch nächste Woche erschießen könnte, liegt darin eine zeitliche Zäsur, sodass ein fehlgeschlagener Versuch vorliegt. Begeht der Täter die Tat in der darauffolgenden Woche, dann liegt eine neue Tat vor. T hatte bereits das gesamte Magazin auf O abgefeuert, ohne zu treffen. Auch ging T davon aus, dass O stärker ist als er selbst und er daher keine Möglichkeit hatte, den O noch zu töten. Diese Anforderung ist nicht unumstritten, da sie sich im Gesetz nicht wiederfindet. Der BGH sieht dies jedoch trotzdem als zwingende Anforderung. Bei einem fehlgeschlagenen Versuch erfolgt der Rücktritt aber in jedem Fall nicht freiwillig, sodass durch dieses Erfordernis das Ergebnis nicht abgeändert, sondern nur gelegentlich abgekürzt wird.

Jurafuchs kostenlos testen

© Jurafuchs 2024