Fehlgeschlagener Versuch Grundlagen 1
18. April 2025
7 Kommentare
4,7 ★ (6.959 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O, der viel stärker und größer als T ist, töten. Dafür tritt T die Wohnungstür des O ein und entleert das gesamte Magazin seiner Pistole in Richtung O, wobei er jedoch nicht einmal trifft. Dann lässt er davon ab und flieht.
Diesen Fall lösen 93,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fehlgeschlagener Versuch Grundlagen 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat einen versuchten Totschlag begangen (§§ 212 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Versuch ist fehlgeschlagen.
Genau, so ist das!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lilaleida
25.12.2024, 20:05:13
Die dazugehörige Zeichnung ist auch wieder ein banger xD Das Opfer guckt irgendwie verstörend oder schon halbtot (die Augen, hilfe) und auf dem Bein: ist das ein Fleck oder hat doch ein Schuss getroffen? xD Bleibt in jedem Fall im Gedächtnis👍🏻
Leo Lee
28.12.2024, 17:11:30
Hallo Lilaleida, vielen herzlichen Dank für die lieben Worte! Worte wie deine treiben uns bei Jurafuchs täglich dazu an, noch mehr solcher tollen Zeichnungen Leben zu rufen. Deshalb freuen wir uns umso mehr, wenn unsere Aufgaben (und insb. die sehr kreativen Zeichnungen der Redaktion) auf positive Resonanz treffen. Insbesondere bei freut sich unser Zeichnungs-Team RI
ESIG darüber, dass dass die Bilder zum Verständnis der Aufgaben beitragen, zumal Jura schon trocken genug ist ;D. Deshalb: DANKE, dass du uns wissen lässt, dass unsere Arbeit und Mühe sich auszahlen und vor allem dafür, dass du uns mitteilst, welche Aspekte besonders effektiv und gut gelungen sind, damit wir diese als Maßstab für künftige Aufgaben nehmen können. Wir wünschen dir weiterhin viel Spaß mit den restlichen - ebenso tollen - Zeichnungen und freuen uns auf weitere Feedbacks (auch sehr gerne Verbesserungsvorschläge) von dir :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Lilaleida
1.1.2025, 17:25:54
Lieber Leo, Ich freue mich über eine so positive Antwort und dass euch die Rückmeldung Freude bereitet hat. Ich finde es cool, dass ihr auf alle Kommentare antwortet, danke für eure Arbeit!😊 LG und frohes Neues! Line :)
Maseltov
5.3.2025, 15:44:24
Ich bin mir sehr sicher, dass auf dem Bein kein Fleck ist, sondern der Name der Person „O“
luc1502
20.2.2025, 14:38:25
Man könnte theoretisch in dem §24 I StGB Anhaltspunkte für den Punkt "Kein Fehlschlag" des Versuchs finden, indem man auf das Wort "aufgeben" abstellt. Denn "freiwillig aufgeben" kann man nur das, von dem man selbst glaubt, man könnte es noch vollenden. Kaspar (Nomos;Strafrecht AT) formuliert insoweit: "Aufgeben kann man nur, was auch noch fortgesetzt werden könnte". Kann man so sehen, muss man aber natürlich nicht ;)