Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Fehlgeschlagener Versuch Grundlagen 2 - Einzelaktstheorie
Fehlgeschlagener Versuch Grundlagen 2 - Einzelaktstheorie
17. Februar 2025
13 Kommentare
4,7 ★ (7.172 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte den O, der viel stärker und größer als T ist, töten. Dafür tritt T die Wohnungstür des O ein und schießt sofort zweimal auf O, wobei erst der zweite Schuss trifft. T bereut den Treffer jedoch sofort und ruft den Notdienst, der O das Leben rettet. (2/3)
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Einordnung des Falls
Fehlgeschlagener Versuch Grundlagen 2 - Einzelaktstheorie
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach der Einzelaktsheorie liegt ein fehlgeschlagener Versuch vor.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für die Einzelaktstheorie spricht, dass nach der Theorie vom Tatplan oder von der Gesamtbetrachtung der umsichtige Täter privilegiert wird.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

lennart20
17.6.2023, 11:03:17
Ich empfinde den letzten Satz als undeutlich. Könntet ihr diesen präzisieren?

CR7
15.6.2024, 17:55:22
Ich check den auch nicht
evanici
2.9.2023, 09:31:08
Ich finde das Adjektiv "umsichtig" in diesem Zusammenhang etwas problematisch: Versteht man es als vorausschauend/planend, ist es natürlich schlüssig, allerdings kann das Wort ja auch genau entgegengesetzt verstanden werden im Sinne von vorsichtig, wobei Täter mit dieser Eigenschaft ja gerade nicht privilegiert werden würden nach der
Tatplantheorie/
Gesamtbetrachtungslehre, wenn sie beispielsweise von weiteren Akten absehen, obwohl sie diese mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln noch hätten durchführen könnten...
David.
2.10.2023, 21:54:45
Ich verstehe hier den letzten Satz nicht, warum sollte ein sechster Schuss unterbleiben, nur weil noch Patronen im Magazin sind?
Leo Lee
8.10.2023, 10:51:52
Hallo David, in der Tat hatte sich dort ein Fehler eingeschlichen. Wir haben nun „nur weil“ mit „obwohl“ ersetzt und danken dir vielmals für den Hinweis :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
David.
8.10.2023, 13:34:46
Okay alles klar danke 😄
Leo Lee
8.10.2023, 13:50:48
Sehr gerne!