Fehlgeschlagener Versuch Grundlagen 2 - Einzelaktstheorie


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Klassisches Klausurproblem

T möchte den O, der viel stärker und größer als T ist, töten. Dafür tritt T die Wohnungstür des O ein und schießt sofort zweimal auf O, wobei erst der zweite Schuss trifft. T bereut den Treffer jedoch sofort und ruft den Notdienst, der O das Leben rettet. (2/3)

Einordnung des Falls

Fehlgeschlagener Versuch Grundlagen 2 - Einzelaktstheorie

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Nach der Einzelaktsheorie liegt ein fehlgeschlagener Versuch vor.

Genau, so ist das!

Nach der Einzelaktstheorie liegt ein fehlgeschlagener Versuch dann vor, wenn der Täter eine Maßnahme vorgenommen hat, die nach seiner Vorstellung ausreicht, um den Erfolg herbeizuführen und dieser Einzelakt dann nicht in einen Erfolg mündet. Danach ist jede Handlung, die theoretisch zum Erfolg führen kann, eine eigene Tat. Dabei kommt es auch auf den ursprünglichen Tatplan nicht an. T hätte den O bereits durch den ersten Schuss töten können. Der erste Schuss stellt demnach einen fehlgeschlagenen Versuch dar. Dabei ist zuzugeben, dass Unterschiede bei den einzelnen Vertretern der Einzelaktstheorie bestehen, sodass es durchaus möglich ist, dass einzelne Vertreter zu einem anderen Ergebnis kommen könnten.

2. Für die Einzelaktstheorie spricht, dass nach der Theorie vom Tatplan oder von der Gesamtbetrachtung der umsichtige Täter privilegiert wird.

Ja, in der Tat!

Die Vertreter der Einzelaktstheorie kritisieren besonders, dass der Täter privilegiert wird, der von vornherein mehrere Tatmittel einplant und zur Verfügung hat. Dies kann auch teilweise vom bloßen Zufall abhängen, etwa wie viele Messer sich in einer Küchenschublade befinden, die geworfen werden könnten. Auch könnten die Einzelakte, wie etwa das fünfmalige Schießen auf das Opfer, dann dadurch aus der Welt geschafft werden, dass ein sechster Schuss unterlassen wird, obwohl noch Patronen im Magazin sind.

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lennart20

lennart20

17.6.2023, 11:03:17

Ich empfinde den letzten Satz als undeutlich. Könntet ihr diesen präzisieren?

CR7

CR7

15.6.2024, 17:55:22

Ich check den auch nicht

EVA

evanici

2.9.2023, 09:31:08

Ich finde das Adjektiv "umsichtig" in diesem Zusammenhang etwas problematisch: Versteht man es als vorausschauend/planend, ist es natürlich schlüssig, allerdings kann das Wort ja auch genau entgegengesetzt verstanden werden im Sinne von vorsichtig, wobei Täter mit dieser Eigenschaft ja gerade nicht privilegiert werden würden nach der Tatplantheorie/Gesamtbetrachtungslehre, wenn sie beispielsweise von weiteren Akten absehen, obwohl sie diese mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln noch hätten durchführen könnten...

DAV

David.

2.10.2023, 21:54:45

Ich verstehe hier den letzten Satz nicht, warum sollte ein sechster Schuss unterbleiben, nur weil noch Patronen im Magazin sind?

LELEE

Leo Lee

8.10.2023, 10:51:52

Hallo David, in der Tat hatte sich dort ein Fehler eingeschlichen. Wir haben nun „nur weil“ mit „obwohl“ ersetzt und danken dir vielmals für den Hinweis :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

DAV

David.

8.10.2023, 13:34:46

Okay alles klar danke 😄

LELEE

Leo Lee

8.10.2023, 13:50:48

Sehr gerne!


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