Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Fehlgeschlagener Versuch Grundlagen 2 - Gesamtbetrachtungslehre
Fehlgeschlagener Versuch Grundlagen 2 - Gesamtbetrachtungslehre
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte den O, der viel stärker und größer als T ist, töten. Dafür tritt T die Wohnungstür des O ein und schießt sofort zweimal auf O, wobei erst der zweite Schuss trifft. T bereut den Treffer jedoch sofort und ruft den Notdienst, der O das Leben rettet. (1/3)
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Einordnung des Falls
Fehlgeschlagener Versuch Grundlagen 2 - Gesamtbetrachtungslehre
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch ist nach der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung fehlgeschlagen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für die Gesamtbetrachtungslehre spricht unter anderem der Opferschutz.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.