Instanzenzug Berufung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Strafrichter R am Amtsgericht Köln verurteilt den T wegen des Diebstahls von 10 rosafarbenen Louis-Vuitton-Taschen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten. T ist unzufrieden und will Berufung einlegen.
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Einordnung des Falls
Instanzenzug Berufung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Berufung ist ein Rechtsbehelf.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Berufung ist ein Rechtsmittel.
Ja, in der Tat!
3. Für die Berufung des T ist das LG Köln zuständig.
Ja!
4. Die große Strafkammer ist für die Berufung des T zuständig.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Die kleine Strafkammer wird bei T mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt sein.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ri
7.3.2022, 02:07:10
Merkhilfe zu Devolutiv- und
SuspensiveffektRaus und Dahin R = Rechtskraft AU = angegriffenes Urteil S = suspendiert D =
Devolutiveffekt: A = Angelegenheit/Sache H = höhere I = Instanz N = nicht vollstreckbar
Lukas_Mengestu
7.3.2022, 09:58:34
Nice, danke Dir :-)
Sinan
4.11.2024, 17:01:15
Schön zum schnellen merken :) Wobei das formal nicht ganz passend ist m.E. Die fehlende Vollstreckbarkeit des Urteils resultiert wegen § 449 StPO gerade aus dem
Suspensiveffektund nicht aus dem
Devolutiveffekt.
bibu knows best
16.6.2022, 18:49:45
Unter Zuständigkeit könnte man doch noch ergänzen, dass die Berufung jedoch auch beim Amtsgericht eingelegt werden kann, richtig ?
Lukas_Mengestu
17.6.2022, 18:31:53
Hallo bibu knows best, hier ist zu unterscheiden. Bei dem Punkt Zuständigkeit geht es lediglich darum, wer über die Berufung entscheidet. Dies ist das LG als Gericht des zweiten Rechtszuges (§ 74 Abs. 3 GVG). Eingelegt wird die Berufung aber in der
Tatbei der Ausgangsinstanz, also beim beim AG (§ 314 Abs. 1 StPO). Beste Grüße, Lukas -für das Jurafuchs-Team