Erfolgsqualifikation 3
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O eine Gabel in die Augen stechen, wobei er bezweckt, dass O erblindet. Als er sich O nähert und gerade zustechen möchte, möchte er nicht mehr brutal sein und geht nach Hause.
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Einordnung des Falls
Erfolgsqualifikation 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt eine versuchte schwere Körperverletzung (§§ 226 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB) vor.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach dem Rücktritt vom Grunddelikt ist ein Rücktritt von der Erfolgsqualifikation zu prüfen.
Nein!
3. T ist vom Versuch der schweren Körperverletzung zurückgetreten.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.