Allgemeinbildung Recht
Rechtsstaat und Demokratie
Grundrechte
Faktischer Eingriff in Versammlungsfreiheit durch Tiefflug eines Tornados – Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG
Faktischer Eingriff in Versammlungsfreiheit durch Tiefflug eines Tornados – Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Wegen mehrtägiger gewalttätiger Großdemonstrationen machen Kampfflugzeuge der Bundeswehr zur Unterstützung der Polizei Fotos der Umgebung, um Gefahren frühzeitig zu erkennen. Dafür fliegt ein Jet in nur 114 m Höhe über ein Unterkunfts-Camp, in dem sich Demonstrantin D aufhält.
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Einordnung des Falls
Faktischer Eingriff in Versammlungsfreiheit durch Tiefflug eines Tornados – Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Versammlungsfreiheit ist durch das Grundgesetz geschützt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Schutz der Versammlungsfreiheit setzt eine Versammlung voraus.
Ja!
3. Das Unterkunfts-Camp, von dem Demonstrantin D zu ihrer Demo aufbrechen will, ist von ihrem Versammlungsrecht geschützt.
Genau, so ist das!
4. Der Überflug des Kampfflugzeugs in nur 114 m Höhe ist als Eingriff in die Versammlungsfreiheit von D zu werten.
Ja, in der Tat!
5. Jeder Eingriff in ein Grundrecht – wie der vorliegende Eingriff in die Versammlungsfreiheit von D bedarf einer Rechtfertigung. Andernfalls ist er rechtswidrig.
Ja!
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