(Parkplatz) > Rechtsstaat und Demokratie (Allgemeinbildung Recht)
Örtliche Zusammenkunft (3): virtuelle Zusammenkünfte z. B. Online-Demo mit DoS (-)
A (Berlin), B (Köln) und C (Frankfurt) verabreden sich im Internet zu einer "Online-Demo gegen Überwachung". A will dabei die Berliner Polizei hacken. Diese hat von dem Plan Wind bekommen und nimmt A kurzerhand fest. A beruft sich auf seine Versammlungsfreiheit.
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Faktischer Eingriff in Versammlungsfreiheit durch Tiefflug eines Tornados – Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG
Wegen mehrtägiger gewalttätiger Großdemonstrationen machen Kampfflugzeuge der Bundeswehr zur Unterstützung der Polizei Fotos der Umgebung, um Gefahren frühzeitig zu erkennen. Dafür fliegt ein Jet in nur 114 m Höhe über ein Unterkunfts-Camp, in dem sich Demonstrantin D aufhält.
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Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)
A soll einen Van Gogh aus dem Museum gestohlen haben. Die Polizei möchte in A's Wohnung danach suchen. Richterin R ist nicht erreichbar. Da Anhaltspunkte bestehen, dass A sich mit der Beute aus dem Staub macht, ordnet Staatsanwalt S die Durchsuchung an. Die Polizei stürmt A's Wohnung.
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Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG)
Die Polizei löst eine gewalttätige Versammlung auf und fordert die Teilnehmer zum Gehen auf. Gewaltbereite Demonstranten kommen der Aufforderung nicht nach. Nach erfolgloser Androhung setzt die Polizei Wasserwerfer ein. Demonstrant D erleidet Hämatome.