Allgemeinbildung Recht
Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)
Konkrete Gefahr für Minderjährige nur wegen Alleingeburt? (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII)
Konkrete Gefahr für Minderjährige nur wegen Alleingeburt? (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M bringt zu Hause allein komplikationslos zwei gesunde Kinder zur Welt. Sie werden am nächsten Tag ärztlich versorgt. Bei einem Hausbesuch weisen die Kinder ein etwas geringes Gewicht und eine etwas zu niedrige Körpertemperatur auf. Anzeichen für eine Überforderung von M gibt es nicht.
Diesen Fall lösen 82,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Konkrete Gefahr für Minderjährige nur wegen Alleingeburt? (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Inobhutnahme ist möglich, wenn der Minderjährige nicht selbst darum bittet.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Bedarf eines Hausbesuches durch das Jugendamt reicht aus, um eine Kindeswohlgefährdung anzunehmen.
Nein!
3. Die Umstände der Allein-Geburt sowie die zu niedrigen Körpergewichte und -temperaturen begründen eine konkrete Gefahr für das Wohl der Kinder.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!