Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Erfolgsqualifizierter Versuch - Vollendungslösung
Erfolgsqualifizierter Versuch - Vollendungslösung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O schlagen, ohne ihn zu töten. T möchte gerade zuschlagen, als O flieht, wobei er auf der Flucht stolpert, sich das Genick bricht und verstirbt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Erfolgsqualifizierter Versuch - Vollendungslösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch einer Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hatte Tatentschluss und unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt.
Ja, in der Tat!
3. Lehnt man die Letalitätslehre ab, dann ist die Todesfolge zurechenbar eingetreten.
Ja!
4. Nach der Vollendungslösung ist T wegen vollendeter Körperverletzung mit Todesfolge zu bestrafen.
Genau, so ist das!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Swagni
23.2.2024, 16:04:16
inwiefern stellt die Vertiefung jetzt eine Kritik an der Vollendungslösung dar?
Swagni
16.3.2024, 12:22:23
Ah nevermind, hatte einen Denkfehler 😅
Robinski
1.8.2024, 16:26:09
Muss ich die Vollendungslösung zunächst separat über eine Prüfung von § 227 I StGB ansprechen oder über §§ 227, 22, 23 I StGB im Rahmen der Strafe?