Versuch bei omissio libera in causa
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Weichensteller T hat aufgrund von Drohbriefen erfahren, dass es später zu einem Zugunglück kommen kann, was er jedoch mit Sicherheit durch das Ziehen eines Hebels verhindern kann. Danach betrinkt er sich jedoch vorsätzlich, sodass er zum Zeitpunkt des Bevorstehens des Zugunglückes schuldunfähig ist. Eine Kollision bleibt aus Zufall aus.
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Einordnung des Falls
Versuch bei omissio libera in causa
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch eines Totschlags durch Unterlassen (§§ 212 Abs. 1, 13 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat „Tatentschluss“ bezüglich eines Totschlags durch Unterlassen.
Ja, in der Tat!
3. T hat dadurch, dass er sich betrunken hat, nach der herrschenden Meinung „unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt“.
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jomolino
21.10.2021, 18:28:29
Ist das eine Alic oder Omission lic?
Lukas_Mengestu
23.10.2021, 15:45:57
Hallo nomamo, da es ja darum geht, dass hier T eine Handlung zu einem Zeitpunkt "unterlassen" hat, in dem er schuldunfähig war, ist dies ein Beispiel
omissio libera in causa. Die actio libera in causa behandelt dagegen Fälle des aktiven Tuns im Zustand der Schuldunfähigkeit. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Rozaa
22.8.2022, 11:12:54
Ist beim
Versuch durch Unterlassenbezüglich des unmittelbaren Ansetzen nach h.M. nicht die konkrete Gefährdung des Rechtsguts notwendig?
Lukas_Mengestu
28.9.2022, 18:01:59
Hallo Rozaa, das unmittelbare Ansetzen beim
Versuch durch Unterlassenist in der Tat nicht ganz einfach. Die hM stellt dabei auf eine "unmittelbare Gefahr" für das zu schützende Gut ab. Hintergrund dieses Kriteriums ist die Frage, was der maßgebliche Zeitpunkt sein soll, um die Versuchsschwelle zu überschreiten. Der Zeitpunkt der ersten Möglichkeit der Verhinderung? Der Zeitpunkt der letzten Möglichkeit? Irgendetwas dazuwischen? Hier stellt die hM insoweit darauf ab, dass eine unmittelbare Gefahr entsteht bzw. sich deutlich erhöht. Im vorliegenden Sachverhalt bestand eine solch unmittelbare Gefahr spätestens dann, wenn der Zug sich kurz vor der entsprechenden Weiche befindet. Irrelevant ist es dabei, ob die Gefahr tatsächlich besteht oder nicht. Denn selbst wenn sie nicht bestanden hätte, so läge in der Untätigkeit des T ein (untauglicher) Versuch, der ebenfalls strafbar wäre. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Ranii
28.11.2022, 13:46:55
Könnt ihr vllt auch einen Fall zur EIP iVm alic erstellen? :)
Nora Mommsen
29.11.2022, 15:34:25
Hallo Ranii, danke dir für die Anregung! Das nehmen wir mal auf unsere Liste. :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
CR7
21.3.2023, 17:08:25
Würde ich auch gerne sehen