Versuch bei omissio libera in causa
21. August 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der Weichensteller T hat aufgrund von Drohbriefen erfahren, dass es später zu einem Zugunglück kommen kann, was er jedoch mit Sicherheit durch das Ziehen eines Hebels verhindern kann. Danach betrinkt er sich jedoch vorsätzlich, sodass er zum Zeitpunkt des Bevorstehens des Zugunglückes schuldunfähig ist. Eine Kollision bleibt aus Zufall aus.
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