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Überhängende Äste – Anspruch auf Beseitigung (§ 910 BGB)?
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheExamen-Relevanz
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Verjährung des Beseitigungsanspruchs bei Überhang nach erstmaligem Herüberwachsen
As Fichte ragt seit 2016 in das Grundstück der B. Dadurch ist die Nutzung von Bs Garten beeinträchtigt. 2022 setzt B der A eine Frist, die überragenden Äste zu entfernen, die A jedoch verstreichen lässt. A beruft sich darauf, dass Bs Abwehranspruch verjährt sei.