Obligationenrecht Teil 1 Grundlagen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Das römische "Schuldrecht" wird als Obligationenrecht bezeichnet. Viele Rechtsinstitute des Obligationenrechts, insbesondere die Vertragstypen finden ihre Fortsetzung im deutschen BGB. Aus seiner Entstehungsgeschichte ergeben sich dennoch einige wesentliche strukturelle Unterschiede zum heute geltenden Recht.
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Einordnung des Falls
Obligationenrecht Teil 1 Grundlagen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Römische Privatrecht unterscheidet - wie BGB und ZPO heute - zwischen Anspruch und Klage, d.h. materiellem und prozessualem Recht.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Im römischen Privatrecht existierte ein Numerus Clausus der Obligationsrechtlichen Ansprüche.
Ja!
3. Im römischen Privatrecht gab es Vertragsfreiheit (wie wir sie heute verstehen).
Genau, so ist das!
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