Obligationenrecht Teil 1 Grundlagen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Das römische "Schuldrecht" wird als Obligationenrecht bezeichnet. Viele Rechtsinstitute des Obligationenrechts, insbesondere die Vertragstypen finden ihre Fortsetzung im deutschen BGB. Aus seiner Entstehungsgeschichte ergeben sich dennoch einige wesentliche strukturelle Unterschiede zum heute geltenden Recht.
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Einordnung des Falls
Obligationenrecht Teil 1 Grundlagen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Römische Privatrecht unterscheidet - wie BGB und ZPO heute - zwischen Anspruch und Klage, d.h. materiellem und prozessualem Recht.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Im römischen Privatrecht existierte ein Numerus Clausus der Obligationsrechtlichen Ansprüche.
Ja!
3. Im römischen Privatrecht gab es Vertragsfreiheit (wie wir sie heute verstehen).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
CanDMRCV
13.11.2022, 12:14:01
Nora Mommsen
15.11.2022, 12:20:15
Hallo CanDMRCV, danke für deine Frage. Eine echte Vertragsfreiheit im Sinne von unbeschränkten Möglichkeiten wie du sie ansprichst, ist damit nicht gemeint. Wie in der Aufgabe aufgezeigt hat die Vertragsfreiheit unterschiedliche Facetten - wie z.B. die Abschluss-, Inhalts und Vertragspartnerfreiheit. Diese unterliegen bestimmten Beschränkungen. Dies tun sie auch heute z.B. durch die Regeln über Minderjährigenschutz, Formvorschriften oder Sittenwidrigkeit. Dies ändert aber nichts daran, dass grundsätzlich Vertragsfreiheit vorherrscht. Dies gilt auch im römischen Recht. Dort war die Vertragsfreiheit eingeschränkt in dem es bestimmte Klagearten i.S.v. "actiones" kannte, der Abschlusszwang war ihm aber z.B. weitestgehend fremd. Eine Reinform der Vertragsfreiheit ist es also nicht, wohl aber "echte" Vertragsfreiheit. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Tartaros
9.12.2022, 12:09:38
Ich meine mich zu erinnern, dass der Grundsatz pacta sunt servanda zuerst im Freiburger Stadtrecht von 1520 aufgetaucht ist.
Nora Mommsen
23.5.2023, 17:22:21
Hallo Tartaros, danke für deine Anmerkung. Du hast Recht, auch wenn die Bezeichnung täuschen mag. Das Prinzip pacta sunt servanda entstammt nicht dem römischen Recht. Allerdings findet sich die erste schriftliche Bestätigung in einer Dekretensammlung aus dem Jahr 1234. Für die rechtliche Einordnung macht das natürlich keinen Unterschied. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team