Römisches Prozessrecht Teil 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rom 390 v.Chr.: Gaius ist der Auffassung, dass der Sklave Stichus im Haushalt des Pomponius in seinem Eigentum stünde. Pomponius behauptet, Stichus stünde in seinem Eigentum. Gaius und Pomponius sind beide Quiriten. Wie kann Gaius vorgehen?
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Einordnung des Falls
Römisches Prozessrecht Teil 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Gaius kann den Pomponius durch Ausübung physischer Gewalt zur Herausgabe zwingen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Gaius kann Pomponius direkt verklagen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Vorliegend ist die Spruchformel legis actio sacramento in rem einschlägig.
Ja!
4. Gaius kann die Spruchformel vor dem Magistrat, bzw. dem Prätor vorbringen. Dieser entscheidet dann, ob dem Gaius ein Klageanspruch zusteht (actio).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dominik
22.4.2022, 17:00:50
Latein ist cool! Habe mich gerade in die Schulzeit zurück versetzt gefühlt. Vielleicht könntet ihr für die Zukunft auch eine Lektion zum Thema „Latein im Recht“ anbieten. Man denkt oft, dass würde man heute gar nicht mehr brauchen, aber nicht ohne Grund gibt es etliche lateinische Merksätze und Rechtsprinzipien. Danke für das kleine aber feine Angebot an Rechtsgeschichte! :)
Lukas_Mengestu
25.4.2022, 11:20:56
Lieben Dank, Dominik! Schau gerne mal in der Lektion "Mündliche Prüfung im 1./2. Staatsexamen" vorbei. Dort findest Du bereits einen ersten Grundstock an Aufgaben zu "Latein im Recht" :-) Wir werden den zukünftig aber noch ausbauen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team