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Bloßes Ausnutzen des Überraschungsmomentes
Sachverhalt
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Verdecktes Beibringen von Schlafmitteln
**Content Note: Sexualisierte Gewalt**T will die O außer Gefecht setzen, um sie sexuell missbrauchen zu können. Hierzu mischt T ein starkes, geschmackloses Schlafmittel in eine Tasse Tee, die O austrinkt. Sie verspürt sogleich einen starken Schwindel. Erst Stunden später wacht sie benommen wieder auf.
Anforderungen an die gemeinschaftliche Tatbegehung (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB)
T will den O verprügeln und bittet C und D, zur Sicherheit mitzukommen und ihn durch ihre Anwesenheit zu unterstützen. Während T den O verprügelt, stehen C und D daneben und zeigen sich – für Dritte erkennbar – einsatzbereit für den Fall, dass O Gegenwehr leistet.