Verdecktes Beibringen von Schlafmitteln
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T will die O so außer Gefecht setzen, dass er ungestört mit ihr sexuell verkehren kann. Hierzu mischt er ein starkes, geschmackloses Schlafmittel in eine Tasse Tee, die O austrinkt. Sie verspürt sogleich einen starken Schwindel. Erst Stunden später wacht sie benommen und nackt neben T im Bett liegend wieder auf.
Einordnung des Falls
Verdecktes Beibringen von Schlafmitteln
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die Körperverletzung zum Nachteil der O "mittels eines hinterlistigen Überfalls" (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB) begangen.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Genau, so ist das!