Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
Anforderungen an die gemeinschaftliche Tatbegehung (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB)
Anforderungen an die gemeinschaftliche Tatbegehung (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB)
19. Februar 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T will den O verprügeln und bittet C und D, zur Sicherheit mitzukommen und ihn durch ihre Anwesenheit zu unterstützen. Während T den O verprügelt, stehen C und D daneben und zeigen sich – für Dritte erkennbar – einsatzbereit für den Fall, dass O Gegenwehr leistet.
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Einordnung des Falls
Anforderungen an die gemeinschaftliche Tatbegehung (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn T die Körperverletzung "mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich" begangen hat, macht er sich auch der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) strafbar.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. "Gemeinschaftliches Begehen" erfordert ein einverständliches Zusammenwirken mindestens zweier Beteiligter.
Genau, so ist das!
3. Die "Beteiligten" müssen nach h.M. mittäterschaftlich (§ 25 Abs. 2 StGB) handeln.
Nein, das trifft nicht zu!
4. C hat die Körperverletzung des O "mit anderen Beteiligten gemeinschaftlich" begangen und der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) strafbar gemacht.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. C und D sind Gehilfen des T (§ 27 Abs. 1 StGB) und damit Teilnehmer der Tat.
Ja, in der Tat!
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