Allgemeinverfügung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach intensiven gewalttätigen Auseinandersetzungen im Rahmen einer Versammlung beschließt der Einsatzleiter der Polizei, die Demonstration aufzulösen. Dies wird über die Lautsprecher eines Polizeiautos verkündet.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Allgemeinverfügung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei der Auflösung der Versammlung handelt es sich mangels Schriftlichkeit nicht um einen Verwaltungsakt i.S.d. § 35 S. 1 VwVfG i.V.m. § 1 LVwVfG.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Versammlungsauflösung ist bereits deshalb rechtswidrig, weil keine vorherige Anhörung gemäß § 28 Abs. 1 VwVfG i.V.m. § 1 LVwVfG stattgefunden hat.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Versammlungsauflösung kann auf § 69 Abs. 1 POG gestützt werden.
Nein!
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