Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht Rheinland-Pfalz
Grundlagen
Wiederholungsfall zum Zusammenspiel verschiedener Handlungsformen (2)
Wiederholungsfall zum Zusammenspiel verschiedener Handlungsformen (2)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde G erlässt eine Leinenzwang-Verordnung für alle Hunde ungeachtet ihrer Gefährlichkeit. H, der einen kleinen Pudel hält und gegen die Verordnung verstößt, wird durch die Polizei sofort des Ortes verwiesen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Wiederholungsfall zum Zusammenspiel verschiedener Handlungsformen (2)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Platzverweisung wegen Hs Verstoß gegen den Leinenzwang aus der Rechtsverordnung ist auf § 69 Abs. 1 POG zu stützen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Platzverweisung ist ein Verwaltungsakt i.S.d. § 35 S. 1 VwVfG i.V.m. § 1 LVwVfG.
Ja!
3. Gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur für polizeiliche Einzelfallmaßnahmen, mit der Folge, dass die Leinenzwang-Verordnung sich nicht daran messen lassen muss?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die Rechtswidrigkeit der Verordnung hätte H vor der Platzverweisung feststellen lassen müssen. Auch wenn sie rechtswidrig ist, hilft ihm das nun nicht mehr. Das Recht ist für die Wachen da!
Nein, das trifft nicht zu!
5. Die Platzverweisung wegen des Verstoßes gegen den Leinenzwang ist rechtswidrig und verletzt H in seinen Rechten.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Magie99Capona
8.7.2024, 19:36:37
ich finde im Sachverhalt steht zu wenig drin um ohne weiteres direkt auf eine Rechtswidrigkeit der Verordnung schließen zu können