Werksangehörigenrabatt
16. Februar 2025
6 Kommentare
4,7 ★ (5.406 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

BMW-Mitarbeiter M steht gerade an einer Ampel, als ihm Anwältin A unachtsam von hinten auffährt, weil sie gerade mit ihrem Referendar telefoniert. Die Reparaturkosten in der BMW-Vertragswerkstatt betragen €4.000. Weil M BMW-Werksangehöriger ist, bekommt er jedoch aufgrund einer Betriebsvereinbarung auf diesen Reparaturpreis einen Rabatt, sodass er nur €3.000 zahlen muss.
Diesen Fall lösen 77,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Werksangehörigenrabatt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Rabatt steht in einem adäquaten Kausalzusammenhang mit dem Unfall.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Anrechnung des Rabatts würde nach dem Zweck der verletzten Norm den Schädiger unangemessen entlasten.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Juramaus
22.2.2022, 16:12:38
Das heißt, wenn der Schädiger einen nach der
Verletzungshandlungauch noch dumm anmacht, sollte man einfach besser zu einer Werkstatt gehen, die den Wagen teurer bzw zum Normalpreis repariert, um ihm eins auszuwischen? Erscheint mir widersprüchlich, dass der Schädiger von solch positiven Zu
fälligkeiten begünstigt wird, auch wenn ich den Sinn erkenne, dass der Geschädigte nicht 1000 Euro + machen soll. Und angenommen der Rabatt ist ein einmaliger Rabatt, stellt sich die Falllösung dann anders?

Lukas_Mengestu
23.2.2022, 16:04:43
Hallo Juramaus, das könntest Du natürlich tun. Allerdings obliegt der Geschädigte grundsätzlich der Schadensminderungs
obliegenheit(§ 254 Abs. 2 BGB). Das heißt, er ist grundsätzlich verpflichtet, die günstigste, zumutbare Reparaturmöglichkeit in Anspruch zu nehmen. Dabei kann der Geschädigte grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen (vgl. BGH NZV 2010, 555). In der gleichen Entscheidung hat der BGH aber klargestellt, dass der Geschädigte sich durchaus auf eine günstigere "freie Werkstatt" verweisen lassen muss, die die gleiche Qualität leistet und ohne weiteres und ohne größere Mühen zugänglich ist. Gleiches dürfte insoweit auch für diesen Fall gelten. Allerdings trägt der Schädiger hierfür die Beweislast. Wenn M hier also zu einer anderen Werkstatt gehen würde, müsste A ihm nachweisen, dass er es bei der BMW-Werkstatt günstiger bekommen hätte und die Reparatur zumutbar wäre. In diesem Fall würde sich der Schadensersatzanspruch des M gegen A um den entsprechenden Anteil reduzieren. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-team
Phé
5.10.2022, 22:09:46
Könnte M den Schaden fiktiv abrechnen und somit 4000 € erhalten?

Lukas_Mengestu
28.10.2022, 11:23:45
Hallo Phé, das könnte sich M natürlich überlegen. Allerdings muss er bei fiktiver Abrechnung dann auch die in den 4000€ enthaltene Umsatzsteuer abziehen, denn diese fällt nur bei tatsächlicher Ausführung an. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

G0d0fMischief
5.11.2024, 10:05:32
Wie wäre der Fall zu be
urteilen, wenn M den Rabatt nur bekommen würde, weil er hierfür monatliche Beiträge leistet? Müsste dann zumindest der in diesem Monat anfallende Beitrag auf die 3000€ angerechnet werden? Ansonsten würde der Schädiger ja dann wieder privilegiert oder nicht?
benjaminmeister
27.12.2024, 16:55:25
Für den monatlichen Beitrag müsste man dann mMn. die Kausalität zwischen Schädigung und Schaden verneinen. Der monatliche Beitrag wäre ja auch angefallen, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre.