
Zivilrecht > Schadensrecht
Zurechnung von Mitverschulden über Treu und Glauben
Ehemann M und Ehefrau F machen mit von V gemieteten Fahrrädern eine Tour durch die Alpen. V hatte fahrlässig die Bremsen am Rad des M nicht richtig eingestellt. M fährt schnell einen Berg hinab und holt dabei sein Handy raus. Plötzlich sieht M einen Stein auf der Straße; er versucht noch mit einem Arm zu bremsen, die Bremse funktioniert aber nicht richtig. Ausweichen kann er einhändig nicht mehr. M stürzt und stirbt; F erleidet jetzt eine behandlungsbedürftige Depression.

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§ 846
Ehemann M und Ehefrau F machen mit von V gemieteten Fahrrädern eine Tour durch die Alpen. V hatte aber fahrlässig die Bremsen am Rad des M nicht richtig eingestellt. M fährt schnell einen Berg hinab und holt dabei sein Handy raus. Plötzlich sieht M einen Stein auf der Straße; er versucht noch mit einem Arm zu bremsen, die Bremse funktioniert aber nicht richtig. Ausweichen kann er einhändig nicht mehr. M stürzt und stirbt; F ist traurig und erleidet seelisches Leid.

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Fehlender Fahrradhelm begründet kein Mitverschulden
Der schöne S fährt gerne Fahrrad, will sich aber nicht mit einem Fahrradhelm seine Frisur zerstören. Als er eines Tages wieder ohne Helm von der Uni nach Hause fährt, wird er fahrlässig von Rentner R angefahren. Nur weil S keinen Helm trägt, erleidet er eine leichte Schädelprellung sowie eine Platzwunde am Kopf (erforderliche Heilungskosten: 500 €).

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Versuch und Rücktritt: Warnpflicht
Frachtführer F transportiert für Physikerin P 50 Laserbauteile nach Spanien. Sie einigen sich auf eine Haftungsbegrenzung von €1 Mio. P verschweigt fahrlässig, dass ein Bauteil jeweils €500.000 wert ist, was F nicht erkennen konnte. Ein Bauteil geht aufgrund unsachgemäßer Lagerung verloren.

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Mitfahrt-Fall (Handeln auf eigene Gefahr)
Der 20-jährige A hat zwar keinen Führerschein und keine Fahrerfahrung, sich aber das Auto seiner Freundin geliehen. Sein Freund F steigt zu ihm ins Auto, obwohl er weiß, dass A keinen Führerschein hat und eigentlich nicht fahren kann. A fährt fahrlässig in einer Kurve zu schnell, das Auto prallt gegen einen Baum. F wird verletzt, wodurch ihm Behandlungskosten von €10.000 entstehen.

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Ersparte Aufwendungen
Arbeitnehmer A kauft bei Bäcker B ein Mettbrötchen. B hat fahrlässig Hackfleisch verwendet, das bereits schlecht geworden war. A erleidet eine Lebensmittelvergiftung und kann 5 Tage nicht arbeiten; sein Verdienstausfallschaden beläuft sich auf €500. Er erspart sich die tägliche Hin- und Rückfahrt von 50km (Kosten: €15) und erhält für die Tage Entgeltfortzahlung (€200).