
Zivilrecht > Schadensrecht
§ 846
Ehemann M und Ehefrau F machen mit von V gemieteten Fahrrädern eine Tour durch die Alpen. V hatte aber fahrlässig die Bremsen am Rad des M nicht richtig eingestellt. M fährt schnell einen Berg hinab und holt dabei sein Handy raus. Plötzlich sieht M einen Stein auf der Straße; er versucht noch mit einem Arm zu bremsen, die Bremse funktioniert aber nicht richtig. Ausweichen kann er einhändig nicht mehr. M stürzt und stirbt; F ist traurig und erleidet seelisches Leid.

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Versuch und Rücktritt: Warnpflicht
Frachtführer F transportiert für Physikerin P 50 Laserbauteile nach Spanien. Sie einigen sich auf eine Haftungsbegrenzung von €1 Mio. P verschweigt fahrlässig, dass ein Bauteil jeweils €500.000 wert ist, was F nicht erkennen konnte. Ein Bauteil geht aufgrund unsachgemäßer Lagerung verloren.

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Mitfahrt-Fall (Handeln auf eigene Gefahr)
Der 20-jährige A hat zwar keinen Führerschein und keine Fahrerfahrung, sich aber das Auto seiner Freundin geliehen. Sein Freund F steigt zu ihm ins Auto, obwohl er weiß, dass A keinen Führerschein hat und eigentlich nicht fahren kann. A fährt fahrlässig in einer Kurve zu schnell, das Auto prallt gegen einen Baum. F wird verletzt, wodurch ihm Behandlungskosten von €10.000 entstehen.

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Ersparte Aufwendungen
Arbeitnehmer A kauft bei Bäcker B ein Mettbrötchen. B hat fahrlässig Hackfleisch verwendet, das bereits schlecht geworden war. A erleidet eine Lebensmittelvergiftung und kann 5 Tage nicht arbeiten; sein Verdienstausfallschaden beläuft sich auf €500. Er erspart sich die tägliche Hin- und Rückfahrt von 50km (Kosten: €15) und erhält für die Tage Entgeltfortzahlung (€200).