Zivilrecht > Schadensrecht
Ersparte Aufwendungen
Arbeitnehmer A kauft bei Bäcker B ein Mettbrötchen. B hat fahrlässig Hackfleisch verwendet, das bereits schlecht geworden war. A erleidet eine Lebensmittelvergiftung und kann 5 Tage nicht arbeiten; sein Verdienstausfallschaden beläuft sich auf €500. Er erspart sich die tägliche Hin- und Rückfahrt von 50km (Kosten: €15) und erhält für die Tage Entgeltfortzahlung (€200 pro Tag).