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Notwendige Streitgenossenschaft (§ 856 Abs. 4 ZPO)
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Streitgenossenschaft bei unterschiedlichen Streitgegenständen?
Lebensmittellieferant L erhebt eine gemeinsame Klage auf Kaufpreiszahlung gegen Restaurantbesitzer R und gegen Kioskbesitzer K. R schuldet ihm €2.500 für eine Weinlieferung und K €1.000 für Eis am Stiel. In der mündlichen Verhandlung haben R und K direkt zur Sache verhandelt.

Nachträgliche Streitgenossenschaft – Addition der Streitwerte bei wirtschaftlicher Identität?
K erhebt Schadensersatzklage (€4.000) gegen F, weil dieser ihn beim Überqueren der Straße mit dem Auto angefahren hat. F will mit der Aussage seines Beifahrers H, der auch Fahrzeughalter ist, beweisen, dass die Ampel für ihn Grün war. Daher erweitert K die Klage auf H, der zur Sache verhandelt.