Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Streitgenossenschaft
Streitgenossenschaft bei unterschiedlichen Streitgegenständen?
Streitgenossenschaft bei unterschiedlichen Streitgegenständen?
19. Februar 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Lebensmittellieferant L erhebt eine gemeinsame Klage auf Kaufpreiszahlung gegen Restaurantbesitzer R und gegen Kioskbesitzer K. R schuldet ihm €2.500 für eine Weinlieferung und K €1.000 für Eis am Stil. In der mündlichen Verhandlung haben R und K direkt zur Sache verhandelt.
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Einordnung des Falls
Streitgenossenschaft bei unterschiedlichen Streitgegenständen?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Sind R und K einfache Streitgenossen (§ 59 f. ZPO)?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Fehlt es bei einer Klage gegen zwei Personen an einer Streitgenossenschaft, so ist die Klage stets als unzulässig abzuweisen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Das Gericht wird hier also die Trennung des Prozesses anordnen (§ 145 ZPO).
Nein, das trifft nicht zu!
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