Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Streitgenossenschaft
Streitgenossenschaft bei unterschiedlichen Streitgegenständen?
Streitgenossenschaft bei unterschiedlichen Streitgegenständen?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lebensmittellieferant L erhebt eine gemeinsame Klage auf Kaufpreiszahlung gegen Restaurantbesitzer R und gegen Kioskbesitzer K. R schuldet ihm €2.500 für eine Weinlieferung und K €1.000 für Eis am Stil. In der mündlichen Verhandlung haben R und K direkt zur Sache verhandelt.
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Einordnung des Falls
Streitgenossenschaft bei unterschiedlichen Streitgegenständen?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Sind R und K einfache Streitgenossen (§ 59 f. ZPO)?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Fehlt es bei einer Klage gegen zwei Personen an einer Streitgenossenschaft, so ist die Klage stets als unzulässig abzuweisen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Das Gericht wird hier also die Trennung des Prozesses anordnen (§ 145 ZPO).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Marcel13
16.7.2024, 11:51:42
Im Thomas/Putzo Kommentar steht, dass die Streitgenossenschaft nicht nur auf Rüge hin geprüft wird, Rn. 7 dort.
Rick-energie🦦
18.7.2024, 16:08:19
In Zöller Rn. 8 stehts ähnlich. Auf Rüge ist das Gericht verpflichtet zu trennen, daneben kann es nach § 145 ZPO bei fehlender Rüge wg
Sachdienlichkeittrennen
Sebastian Schmitt
8.9.2024, 10:26:16
Hallo @[Marcel13](8452), hallo @[Rick-energie🦦](174760), vielen Dank für Eure Kommentare. Die von Euch gefundenen Kommentarstellen ändern nichts an der Richtigkeit der Aufgabe, sondern repräsentieren eben genau die abweichende Auffassung, die in der Lösung auch angedeutet ist ("h.M."). BeckOK-ZPO/Dressler/von Selle, Stand 1.7.24, § 59 Rn 16, Stein/Jacoby, ZPO, 24. Aufl 2024, Vor 59 Rn 10 und MüKo-ZPO/Schultes, 6. Aufl 2020, § 59 Rn 12 f gehen dagegen davon aus, dass (zumindest grds) nur auf Rüge hin abgetrennt wird. Wie so oft kann man darüber trefflich streiten. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team