Unrechtseinsicht 3
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jäger T schießt auf die Fenster seiner Nachbarn, weil er in Übung bleiben möchte, aber sich dazu entschieden hat, keine Tiere mehr zu töten. Er geht davon aus, dass das Schießen auf Gegenstände nicht strafbar ist, wobei er weiß, dass ein zivilrechtliches Verbot besteht, was auch zu Schadensersatz führt.
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Einordnung des Falls
Unrechtseinsicht 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hatte Tatbestandsvorsatz
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hatte die Einsicht, Unrecht zu begehen.
Genau, so ist das!
Fundstellen
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