Unrechtseinsicht 4
3. Juni 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jäger T schießt auf die Fenster seiner Nachbarn, weil er in Übung bleiben möchte, aber sich dazu entschieden hat, keine Tiere mehr zu töten. Er geht davon aus, dass es nicht strafbar ist, aber rechnet mit der Möglichkeit der Strafbarkeit. Die Möglichkeit der Strafbarkeit ist ihm aber egal.
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Einordnung des Falls
Unrechtseinsicht 4
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hatte Tatbestandsvorsatz
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hatte die Einsicht, Unrecht zu begehen.
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Moritz
28.5.2025, 09:08:11
Bei diesem Fall könnte man vlt. noch erwähnen, dass es sich hierbei um ein spezifisches Problem handelt (sog. "Unrechtszweifel") und dass dieser Fall umstritten ist, wobei der BGH und Teile der Lit. aber entsprechend der Vorsatzdogmatik (vgl. Dolus Eventualis) regelmäßig ein "bedingtes Unrechtsbewusstsein" im Sinne eines "für Möglich halten und billigend in Kauf nehmen" ausreichen lassen.