Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB
§ 231 Abs. 2 StGB: Vorwerfbarkeit
§ 231 Abs. 2 StGB: Vorwerfbarkeit
19. August 2025
10 Kommentare
4,8 ★ (6.617 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bei einer Kneipenschlägerei greifen O und B den schwachen T an. T muss sich wehren. Sein Faustschlag lässt O auf dem linken Auge erblinden.
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