Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB
Zeitpunkt der Beteiligung: Ausscheiden vor Eintritt der schweren Folge
Zeitpunkt der Beteiligung: Ausscheiden vor Eintritt der schweren Folge
17. August 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (15.486 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Zwischen T, B, C und O entbrennt ein heftiger Streit, der in einer Prügelei mündet. B zieht sich nach einer Verletzung zurück. T, C und O schlagen weiter aufeinander ein, wobei O so getroffen wird, dass er erblindet.
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