Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB
Einführungsfall - schwere Folge: schwere Körperverletzung § 226 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB
Einführungsfall - schwere Folge: schwere Körperverletzung § 226 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB
27. August 2025
7 Kommentare
4,6 ★ (22.446 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T, B und O geraten in einer Kneipe in Streit und schlagen aufeinander ein. T zerschlägt dabei so unglücklich einen Bierkrug im Gesicht des O, dass dieser auf dem rechten Auge erblindet.
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