Festnahmerechte gemäß § 127 StPO
21. August 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T sieht, wie A das gekippte Fenster einer Wohnung öffnet, um in diese einzusteigen. Sofort stürmt er auf A zu und nimmt ihn in einen Polizeigriff. T übergibt den A anschließend der Polizei. Es stellt sich heraus, dass A der Mieter der Wohnung ist.
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