Einwilligungsfähigkeit 1

22. November 2024

4,8(12.501 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
Tags
Klassisches Klausurproblem

S schenkt sich zu ihrem 15-jährigen Geburtstag ein Bauchnabelpiercing, das P vornimmt. P hat S vor ihrer Zustimmung aufgeklärt. P weiß, dass die Eltern der S nicht zugestimmt haben.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Einwilligungsfähigkeit 1

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. P erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB). Er könnte hier aufgrund einer Einwilligung der S gerechtfertigt sein.

Genau, so ist das!

Die rechtfertigende Einwilligung stellt einen ungeschriebenen Rechtfertigungsgrund dar. Sie setzt voraus: (1) Verfügbarkeit des geschützten Rechtsguts, (2) Verfügungsbefugnis, (3) Einwilligungsfähigkeit, (4) Einwilligungserklärung, (5) Freiheit von Willensmängeln und (6) Handeln in Kenntnis und aufgrund der Einwilligung. Die Voraussetzungen sind gesetzlich nicht geregelt. Sie erschließen sich aus dem Selbstbestimmungsrecht, das ihr zugrunde liegt und aus der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Die körperliche Unversehrtheit ist als Individual-Rechtsgut disponibel.

Ja, in der Tat!

Das die Einwilligung betreffende Rechtsgut muss disponibel sein. Grundsätzlich verfügbar sind nur höchstpersönliche Rechtsgüter wie die körperliche Unversehrtheit und das Eigentum. Dabei müssen die Einwilligungsschranken der §§ 216, 228 StGB beachtet werden. Rechtsgüter der Allgemeinheit und Tatbestände, die solche schützen, sind nicht einwilligungsfähig.

3. S besitzt hinreichende Einwilligungsfähigkeit und ist als Inhaberin des Rechtsguts verfügungsbefugt.

Ja!

Maßgeblich ist die tatsächliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Rechtsgutsinhabers. Er muss nach seiner geistigen und sittlichen Reife in der Lage sein, die Bedeutung und Tragweite des fraglichen Eingriffs zu erkennen. Bei Minderjährigen beurteilt sich die Selbstbestimmungsfähigkeit danach, wie nah sie an der Volljährigkeitsgrenze stehen und wie schwerwiegend der Eingriff ist. Verfügungsbefugt ist der Inhaber des Rechtsguts. Fehlt ihm die Einwilligungsfähigkeit, geht die Verfügungsbefugnis auf den gesetzlichen Vertreter über.Ein Piercing ist kein gravierender Eingriff. Mit Blick darauf ist die Einwilligungsfähigkeit der 15-jährigen S hier anzunehmen. Auch die weiteren Voraussetzungen liegen vor, sodass P hier gerechtfertigt ist.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen