Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Rechtfertigungsgründe
Grundfall / unproblematische Konstellation einer rechtfertigenden Einwilligung
Grundfall / unproblematische Konstellation einer rechtfertigenden Einwilligung
26. Januar 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arbeitskollege T hilft dem S bei Arbeiten im Garten des S. Mit Zustimmung des S hackt T eine Sichtschutzwand des S klein, damit sie besser abtransportiert werden kann.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall / unproblematische Konstellation einer rechtfertigenden Einwilligung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T könnte hier aufgrund der Einwilligung des S gerechtfertigt sein.
Ja, in der Tat!
3. Das Eigentum ist als Individual-Rechtsgut disponibel.
Ja!
4. S ist als Inhaber des Rechtsguts verfügungsbefugt.
Genau, so ist das!
5. S besitzt Einwilligungsfähigkeit.
Ja, in der Tat!
6. S hat die Einwilligung erklärt.
Ja!
7. Eine Einwilligung ist unwirksam, wenn sie unter wesentlichen Willensmängeln leidet. Die Einwilligung des S ist frei von Willensmängeln.
Genau, so ist das!
8. T handelte auch in Kenntnis und aufgrund der Einwilligung.
Ja, in der Tat!
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