Unmittelbares Ansetzen bei zusammengesetzten Delikten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T beobachtet, wie ein Geldtransport vor einem Juweliergeschäft hält und ein Sicherheitsmann in das Geschäft geht, um verschiedene Schmuckstücke zu holen. T schlägt den Fahrer des Wagens nieder, um bei der Rückkehr des Sicherheitsmannes den Schmuck an sich zunehmen, wobei er davon ausgeht, dass dieser eine Stunde braucht. Er erscheint nicht.
Einordnung des Falls
Unmittelbares Ansetzen bei zusammengesetzten Delikten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch eines Raubes (§ 249 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
Diese Rechtsfrage lösen 99,3 % der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!
2. T hat „Tatentschluss“ bezüglich eines Raubes.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja!
3. T hat „unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt“.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Bei zusammengesetzten Tatbeständen reicht eine Teilverwirklichung aus.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs kostenlos testen
![Jurafuchsu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar_110847.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Jurafuchsu
22.2.2021, 09:14:09
Ich finde es wird nicht klar warum weitere Zwischenakte erforderlich sind. Durch das Niederschlagen des Wachmanns kann T doch unmittelbar den Diebstahl ausführen oder täusche ich mich da?
![Vulpes](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__4u2kspk5ezkiztsp9res4vkwj.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Vulpes
22.2.2021, 10:56:13
Weil T um an den Schmuck zu kommen erst noch den - Sicherheitsmann - nötigen und ihm diesen wegnehmen müsste. Bis jetzt hat er nur den Fahrer genötigt und damit eigentlich noch keinen Fortschritt in Richtung Wegnahme getan hat.
FalkTG
14.4.2024, 12:33:16
Finde es etwas merkwürdig das unm. Ansetzen zur Wegnahme nicht zu bejahen, da der Bote ja schon wahrgenommen wurde (und dies bei Auflauerungsfällen genügt).